Beschluss Nr. GR/189/17/2026
Sitzungsdatum: 17.03.2026
Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung des öffentlichen Teils der 17. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 17.03.2025
Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 234, 238, 270, 271, 277, 288) bestätigt der Gemeinderat Föritztal in seiner 17. Sitzung am 17. März 2026 die vorliegende Tagesordnung des öffentlichen Teils.
Datum der Ausfertigung: 18.03.2026
Silke Fischer
Bürgermeisterin
der Gemeinde Föritztal
Beschluss Nr. GR/190/17/2026
Sitzungsdatum: 17.03.2026
Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der 16. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 24.02.2026
Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 234, 238, 270, 271, 277, 288) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 17. März 2026, die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 16. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 24. Februar 2026 zu genehmigen.
Datum der Ausfertigung: 18.03.2026
Silke Fischer
Bürgermeisterin
der Gemeinde Föritztal
Beschluss Nr. GR/191/17/2026
Sitzungsdatum: 17.03.2026
Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der in der Gemeinderatssitzung am 24.02.2026 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse
Aufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 234, 238, 270, 271, 277, 288) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 17. März 2026 die nachfolgenden in nicht öffentlicher Sitzung am 24. Februar 2026 gefassten Beschlüsse im nächsten Amtsblatt der Gemeinde Föritztal zu veröffentlichen:
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| Beschluss Nr. GR/185/16/2026 vom 24.02.2026 |
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| Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung des nicht öffentlichen Teils der 16. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 24.02.2026 |
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| Beschluss Nr. GR/186/16/2026 vom 24.02.2026 |
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| Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 15. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 20.01.2026 |
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| Beschluss Nr. GR/187/16/2026 vom 24.02.2026 |
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| Beschluss über die Löschungsbewilligung Grundbuch Mönchsberg Blatt 11 |
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| Beschluss Nr. GR/188/16/2026 vom 24.02.2026 |
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| Beschluss über die Zustimmung zum Flurbereinigungsverfahren Heinersdorf Ortslage-Erwerb des Flurstücks Flurstücksnummer 37 Ge markung Heinersdorf |
Datum der Ausfertigung: 18.03.2026
Silke Fischer
Bürgermeisterin
der Gemeinde Föritztal
Beschluss Nr. GR/192/17/2026
Sitzungsdatum: 17.03.2026
Beschluss über den Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplaneverfahrens (VBP nach § 12 Bau GB) für den "Solarpark mit Energiespeicher Liebau"
Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 17. März 2026 dem Antrag der Aracari Solar GmbH, Schleusinger Str. 33, 98527 Suhl auf Einleitung des Aufstellungsverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebaubauungsplan nach § 12 Bau GB in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB nicht zuzustimmen.
Anlass der Planung
| 1. | Der Vorhabenträger, Aracari Solar GmbH Suhl, stellte mit Schreiben vom 05. Februar 2026 den Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens für den "Solarpark mit Energiespeicher Liebau" auf dem unter Punkt 2 genannten Grundstücken. |
| 2. | Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst folgende Grundstücke in der Gemarkung Liebau: Flurstück 165/4, 165/3 als Projektfläche sowie 164/4, 60/2, 58/2, 54/2, und 81/2 als Erweiterungsfläche, welche in dem als Anlage beigefügten Lageplan dargestellt sind. |
Datum der Ausfertigung: 18.03.2026
Silke Fischer
Bürgermeisterin
der Gemeinde Föritztal