Der Gemeinderat Föritztal hat in seiner Sitzung am 31.01.2023 mit Beschluss Nr. GR 461/41/2023 die Feststellung der o.g. Jahresrechnung sowie die Entlastung der Bürgermeister beschlossen.
Die Jahresrechnung der Gemeinde Föritz (bis 05.07.2018), der Gemeinde Föritztal (ab 06.07.2018) für das Haushaltsjahr 2018 liegt in der Zeit vom 30.05.2023 bis 16.06.2023 bei der Gemeindeverwaltung Föritztal, Kämmerei, Frau Büchner, Schierschnitzer Straße 9, 96524 Föritztal während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus (§ 80 Abs. 4 ThürKO).
Sie wird bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Föritztal, den 19.04.2023
Andreas Meusel — DS
Bürgermeister
Der Gemeinderat Föritztal hat in seiner Sitzung am 28.02.2023 mit Beschluss Nr. GR 473/46/2023 die Feststellung der o.g. Jahresrechnung sowie die Entlastung der Bürgermeister beschlossen.
Die Jahresrechnung der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz (bis 05.07.2018), der Gemeinde Föritztal (ab 06.07.2018) für das Haushaltsjahr 2018 liegt in der Zeit vom 30.05.2023 bis 16.06.2023 bei der Gemeindeverwaltung Föritztal, Kämmerei, Frau Büchner, Schierschnitzer Straße 9, 96524 Föritztal während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus (§ 80 Abs. 4 ThürKO).
Sie wird bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Föritztal, den 19.04.2023
Andreas Meusel — DS
Bürgermeister