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Amtsblatt der Gemeinde Föritztal
Ausgabe 5/2024
Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal
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Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung

der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder der Gemeinde Föritztal

Der Wahlausschuss der Gemeinde Föritztal hat in seiner Sitzung am 23. April 2024 folgende Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder in der Gemeinde Föritztal als gültig zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden.

Zugelassene Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder:

Föritztal, den 24. April 2024

Johannes Rebhan

Gemeindewahlleiter

Öffentlichen Bekanntmachung

der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsteilratsmitglieder für den Ortsteil Neuenbau der Gemeinde Föritztal

Der Wahlausschuss der Gemeinde Föritztal hat in seiner Sitzung am 23. April 2024 folgende Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsteilratsmitglieder für den Ortsteil Neuenbau in der Gemeinde Föritztal als gültig zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden.

Zugelassene Wahlvorschläge für die Wahl der Ortsteilratsmitglieder:

Föritztal, den 24. April 2024

Johannes Rebhan

Gemeindewahlleiter

Öffentlichen Bekanntmachung

der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters für den Ortsteil Neuenbau der Gemeinde Föritztal

Der Wahlausschuss der Gemeinde Föritztal hat in seiner Sitzung am 23.04.2024 folgenden Wahlvorschlag bei der Wahl des Ortsteilbürgermeister Neuenbau in der Gemeinde Föritztal als gültig zugelassen, der hiermit bekannt gegeben wird. Die Erklärung des Bewerbers zur Frage nach § 24 Abs. 3 Satz 3 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG), ob sie wissentlich als hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet haben, ist in der Spalte „Erklärung“ hinter dem Bewerber mit „Ja“ oder „Nein“ gekennzeichnet.

Zugelassener Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters:

Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen Bewerber durchgeführt. Der Wähler hat eine Stimme. Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler kann seine Stimme vergeben, indem er den Bewerber des vorgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt.

Föritztal, den 24. April 2024

Johannes Rebhan

Gemeindewahlleiter