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Amtsblatt der Gemeinde Föritztal
Ausgabe 5/2025
Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal
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Beschlüsse des Gemeinderates

Beschluss Nr. GR/070/07/2025

Sitzungsdatum: 22.04.2025

Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung des öffentlichen Teils der Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 22.04.2025

Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom

2. Juli 2024 (GVBl. S. 234, 238, 270, 271, 277, 288) bestätigt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 22.04.2025 die vorliegende Tagesordnung des öffentlichen Teils.

Datum der Ausfertigung: 23.04.2025

Silke Fischer

Bürgermeisterin

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/071/07/2025

Sitzungsdatum: 22.04.2025

Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der 6. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 25.02.2025

Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 234, 238, 270, 271, 277, 288) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 22. April 2025, die Niederschrift des öffentlichen Teils der 6. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 25. Februar 2025 zu genehmigen.

Datum der Ausfertigung: 23.04.2025

Silke Fischer

Bürgermeisterin

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/072/07/2025

Sitzungsdatum: 22.04.2025

Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der in der Gemeinderatssitzung am 25.02.2025 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse

Aufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 234, 238, 270, 271, 277, 288) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 22. April 2025 die nachfolgenden in nicht öffentlicher Sitzung am 25. Februar 2025 gefassten Beschlüsse im nächsten Amtsblatt der Gemeinde Föritztal zu veröffentlichen:

Beschluss Nr. GR/067/06/2025 vom 25.02.2025

Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung des nicht öffentlichen Teils der 6. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 25. Februar 2025

Beschluss Nr. GR/068/06/2025 vom 25.02.2025

Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 5. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 10. Dezember 2024

Beschluss Nr. GR/069/06/2025 vom 25.02.2025

Beschluss über die Löschungsbewilligung Grundbuch Neuhaus Blatt 687

Datum der Ausfertigung: 23.04.2025

Silke Fischer

Bürgermeisterin

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/073/07/2025

Sitzungsdatum: 22.04.2025

Beschluss über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan eines Wohngebietes "An der Föritz", Flurstück-Nr. 61/25, 61/26 und 61/16, Gemarkung Föritz der D. R. Bau & Immobilien GmbH, Kronach

Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 22. April 2025 für den im Lageplan (als Anlage beigefügt) dargestellten Bereich wird nach § 12 Bau GB in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt.

Anlass der Planung

1.

Der Vorhabenträger, D. R. Bau & Immobilien GmbH Kronach, stellten mit Schreiben vom 26. September 2024, Posteingang 26. September 2024 den Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben und Erschließungsplan eines Wohngebietes „An der Föritz“ auf dem unter Punkt 2 genannten Grundstücken.

2.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst folgende Grundstücke in der Gemarkung Föritz: Flurstück 61/25, 61/26 und 61/16, welche in den als Anlage beigefügtem Lageplan dargestellt sind.

3.

Das vom Vorhabenträger beabsichtigte Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich. Es müssen deshalb neue bauplanungsrechtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes geschaffen werden.

4.

Der Vorhabenträger ist bereit, für das Bauvorhaben und die erforderlichen Erschließungsmaßnahmen einen mit der Gemeinde Föritztal abgestimmten Vorhaben- und Erschließungsplan auf eigenen Kosten auszuarbeiten und sich zur Planung und Durchführung der Erschließungsmaßnahme und zur Realisierung des Vorhabens innerhalb einer noch zu bestimmenden Frist sowie zu Tragung der Planungs- und Erschließungskosten in einem Durchführungsvertrag zu verpflichten.

Ziele und Zwecke der Planung

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Wohngebiet „An der Föritz“ in Föritztal, OT Föritz sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Vorhabens geschaffen werden. Es ist beabsichtigt, das ca. 4000 m² große Grundstück zu erschließen und mit 6 Doppelhäusern zu bebauen.

Bauleitplanung

Mit der Aufstellung der Bauleitplanung wurde das Planungsbüro

Modul16 Architekten und Ingenieure

Architekt Dipl.-Ing. (FH) Alexander Glaser

Schulstraße 32

96528 Frankenblick OT Mengersgereuth-Hämmern

durch den Vorhabenträger beauftragt.

Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

Bemerkung: Aufgrund des § 38 ThürKO waren keine Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen

Datum der Ausfertigung: 23.04.2025

Silke Fischer

Bürgermeisterin

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/074/07/2025

Sitzungsdatum: 22.04.2025

Beschluss über die Auszahlung eines Begrüßungsgeldes für Neugeborene in der Gemeinde Föritztal

Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 234, 238, 270, 271, 277, 288) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 22. April 2025 die Auszahlung eines Begrüßungsgeldes für Neugeborene in der Gemeinde Föritztal in Höhe von 100,00 €.

Datum der Ausfertigung: 23.04.2025

Silke Fischer

Bürgermeisterin

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/075/07/2025

Sitzungsdatum: 22.04.2025

Beschluss über die Satzung über die Freiwilligen Feuerwehren und den Wasserwehrdienst der Gemeinde Föritztal - Feuerwehrsatzung -

Aufgrund des § 19 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 und 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI S. 41), zuletzt geändert durch vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 234, 238, 270, 271, 277, 288) in Verbindung mit § 14 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Türger Brand- und Katastrohenschutz - ThürBKG) vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 210) und § 1 Abs. 3 der Thüringer Feuerwehr- und Organisationsordnung (Thür FwOrgVO) vom 27. Januar 2009 (GVBl. S. 39), zuletzt geändert und neu gefasst durch Verordnung vom 15. April 2021 (GVBl. 233) und § 55 des Thüringer Wassergesetzes (ThürWG) vom 28. Mail 2019 (GVBl. S. 74) geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 291) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 22. April 2025 die als Anlage beigefügte Satzung über die Freiwilligen Feurwehren und den Wasserwehrdienst der Gemeinde Föritztal (Feuerwehrsatzung).

Datum der Ausfertigung: 23.04.2025

Silke Fischer

Bürgermeisterin

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/076/07/2025

Sitzungsdatum: 22.04.2025

Beschluss über die Bewilligung von außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 234, 238, 270, 271, 277, 288) beschließt der Gemeinderat in seiner Sitzung am 22. April 2025 die nachfolgend genannten außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2024:

Vermögenshaushalt:

*

HHST: 2/13000.93514

Anschaffungen/Investitionen

Ausrüstungen und Schutzkleidung

nach FörderRL Feuerwehrpauschale

43.456,35 Euro

Diese außerplanmäßigen Ausgaben waren in Umsetzung der Förderrichtlinie unabweisbar.

Die Deckung erfolgt durch die Fördermittel aus der FörderRL Feuerwehrpauschale 2024 in Höhe von 63.600,00 Euro

*

HHST: 2/79000.94125

Aufstellen von Waldschänken

OT/Judenbach und Neuenbau am

Lutherweg mit Förderung des

Thüringen Forst

364,12 Euro

Diese außerplanmäßige Ausgabe war durch Vorlage eines Zuwendungsbescheides unabweisbar und wurde durch Minderausgaben bei den Wanderwegen - Sitzgruppe Minnastraße abgedeckt.

*

HHST: 2/61550.98101

Schulcampus Neuhaus-Schierschnitz

- Zuschuss Landkreis Fördermittel -

593.453,67 Euro

*

HHST: 2/61550.98102

Zuschuss an Landkreis Sonneberg

Eigenanteil der Gemeinde

70.000,00 Euro

Die außerplanmäßigen Ausgaben waren unabweisbar zum Abschluss des Projektes im HHJ 2024. Der Bewilligungszeitraum des Zuwendungsbescheides für den Abruf der Fördermittel endete am 31.12.2024. Aufgrund von zusätzlichen Bewilligungen aus Umschichtungen erhielt die Gemeinde Föritztal 658.134,74 Euro mehr an Fördermitteln, mit denen die o.g. Mehrausgaben gedeckelt werden konnten. Der Genehmigungsbetrag des Gemeinderates Föritztal beträgt somit 5.318,93 Euro.

*

HHST: 2/46460.98804

Investitionszuschuss ThEKiZ

Eltern-Kind-Zentrum

Kita „Wurzelzwerge“

2.230,86 Euro

Für die Beantragung der Fördermittel zur Weiterführung des o.g. Projektes aus der Förderrichtlinie „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ ist der Zuschuss der Gemeinde (Drittmittel) Voraussetzung. Dieser Zuschuss wurde nach Genehmigung der Fördermittel am 22.04.2024 nach dem Haushaltsbeschluss vom DRK angefordert.

Diese außerplanmäßige Ausgabe konnte über Einsparungen von Baumaßnahmen in der Kita „Wurzelzwerge“ und einer Entnahme aus der Rücklage refinanziert werden.

*

HHST: 2/88200.93206

Grunderwerb Grundstücke

87,20 Euro

Diese Ausgabe betrifft eine Kaufpreiszahlung zum Erwerb einer Verkehrsfläche in der Gemarkung Schwärzdorf. Der Vertrag kam erst in 2024 zustande. Die Einsparung bei den Notar- und Vermessungskosten in Höhe von 308,45 Euro konnte hierfür eingesetzt werden.

Datum der Ausfertigung: 23.04.2025

Silke Fischer

Bürgermeisterin

der Gemeinde Föritztal