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Amtsblatt der Gemeinde Föritztal
Ausgabe 5/2026
Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal
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Beschlüsse des Bau- und Umweltausschusses vom 10.02.2026

Beschluss Nr. BA/107/09/2026

Sitzungsdatum: 10.02.2026

Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 8. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Gemeinderates Föritztal vom 09.12.2025

Aufgrund der §§ 22, Abs. 1 Satz 1 und 26, Abs. 3 Satz 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) vom 16. August 1993 (GVBI. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. Seite 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. Juli 2024 (GVBI. Seiten 234, 238, 270, 271, 277, 288), in Verbindung mit § 19, Abs. 1 Nr. 2 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse sowie der Ortsteilräte der Gemeinde Föritztal vom 18. Dezember 2018, zuletzt geändert mit Satzung vom 06. März 2024, beschließt der Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates Föritztal in seiner 9. Sitzung am 10.02.2026, die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 8. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Gemeinderates Föritztal vom 09.12.2025 zu genehmigen.

Datum der Ausfertigung: 11.02.2026

Peter Schuppe

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/108/09/2026

Sitzungsdatum: 10.02.2026

Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung des nicht öffentlichen Teils der 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 10.02.2026

Aufgrund der §§ 22, Abs. 1 Satz 1 und 26, Abs. 3 Satz 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) vom 16. August 1993 (GVBI. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. Seite 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. Juli 2024 (GVBI. Seiten 234, 238, 270, 271, 277, 288), in Verbindung mit § 19, Abs. 1 Nr. 2 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse sowie der Ortsteilräte der Gemeinde Föritztal vom 18. Dezember 2018, zuletzt geändert mit Satzung vom 06. März 2024, beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 9. Sitzung am 10.02.2026 die vorliegende Tagesordnung des nicht öffentlichen Teils.

Datum der Ausfertigung: 11.02.2026

Peter Schuppe

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/109/09/2026

Sitzungsdatum: 10.02.2026

Bauantrag zum Vorhaben Errichtung einer Vereinshütte auf dem Flurstück 146/34 in der Gemarkung Föritz.

Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018, in ihrer derzeit gültigen Fassung, beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 9. Sitzung am 10.02.2026 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Errichtung einer Vereinshütte in Föritztal OT Föritz auf dem Flurstück 146/34 in der Gemarkung Föritz

zu erteilen.

Datum der Ausfertigung: 11.02.2026

Peter Schuppe

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/110/09/2026

Sitzungsdatum: 10.02.2026

Bauvoranfrage zum Vorhaben Anbau an bestehendes Feuerwehrgerätehaus im OT Neuhaus-Schierschnitz auf den Flurstücken 311/19 und 311/14 in der Gemarkung Neuhaus.

Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018, in ihrer derzeit gültigen Fassung, beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 9. Sitzung am 10.02.2026 das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage Anbau an bestehendes Feuerwehrgerätehaus im OT Neuhaus-Schierschnitz in Föritztal auf den Flurstücken 311/19 und 311/14 in der Gemarkung Neuhaus

in Aussicht zu stellen.

Datum der Ausfertigung: 11.02.2026

Peter Schuppe

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/111/09/2026

Sitzungsdatum: 10.02.2026

Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zu dem Vorhaben Nutzungsänderung eines Nebengebäudes zu Wohnhaus auf dem Flurstück 77/9 in der Gemarkung Heubisch.

Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018, in ihrer derzeit gültigen Fassung, gibt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 9. Sitzung am 10.02.2026 die Zustimmung zum Antrag auf die 1. Verlängerung der Baugenehmigung zur Nutzungsänderung eines Nebengebäudes zu Wohnhaus in Föritztal OT Heubisch auf dem Flurstück 77/9 in der Gemarkung Heubisch.

Datum der Ausfertigung: 11.02.2026

Peter Schuppe

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/112/09/2026

Sitzungsdatum: 10.02.2026

Bauantrag zum Vorhaben Anbau eines massiven Kellergeschosses sowie eines Wintergartens im Erdgeschoss an das bestehende Wohnhaus auf den Flurstücken 337/11, 337/9 und 337/13 in der Gemarkung Mogger.

Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018, in ihrer derzeit gültigen Fassung, beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 9. Sitzung am 10.02.2026 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Anbau eines massiven Kellergeschosses sowie eines Wintergartens im Erdgeschoss an das bestehende Wohnhaus in Föritztal OT Mogger auf den Flurstücken 337/11, 337/9 und 337/13 in der Gemarkung Mogger

zu erteilen.

Datum der Ausfertigung: 11.02.2026

Peter Schuppe

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/113/09/2026

Sitzungsdatum: 10.02.2026

Bauantrag zum Vorhaben Errichtung einer blickdichten Sichtschutzwand, Maße ca. 7m x 2,95m; Holzpfosten werden mit Betonsockel verbunden, auf dem Flurstück 47/4 in der Gemarkung Gefell.

Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018, in ihrer derzeit gültigen Fassung, beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 9. Sitzung am 10.02.2026 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Errichtung einer blickdichten Sichtschutzwand, Maße ca. 7m x 2,95m; Holzpfosten werden mit Betonsockel verbunden, in Föritztal OT Gefell auf dem Flurstück 47/4 in der Gemarkung Gefell

zu erteilen.

Datum der Ausfertigung: 11.02.2026

Peter Schuppe

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/114/09/2026

Sitzungsdatum: 10.02.2026

Bauantrag zum Vorhaben Kläranlage Tettau - Anbau eines Carports an das Betriebsgebäude und Errichtung einer Überdachung über dem Langsandfang auf dem Flurstück 429/4 in der Gemarkung Neuenbau.

Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018, in ihrer derzeit gültigen Fassung, beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 9. Sitzung am 10.02.2026 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Kläranlage Tettau - Anbau eines Carports an das Betriebsgebäude und Errichtung einer Überdachung über dem Langsandfang in Föritztal OT Neuenbau auf dem Flurstück 429/4 in der Gemarkung Neuenbau

zu erteilen.

Datum der Ausfertigung: 11.02.2026

Peter Schuppe

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/115/09/2026

Sitzungsdatum: 10.02.2026

Bauantrag zum Vorhaben Neubau Garage an bestehendes Wohnhaus auf dem Flurstück 27/2 in der Gemarkung Mönchsberg.

Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018, in ihrer derzeit gültigen Fassung, beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 9. Sitzung am 10.02.2026 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Neubau Garage an bestehendes Wohnhaus in Föritztal OT Mönchsberg auf dem Flurstück 27/2 in der Gemarkung Mönchsberg

zu erteilen.

Datum der Ausfertigung: 11.02.2026

Peter Schuppe

Ausschussvorsitzender