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Amtsblatt der Gemeinde Föritztal
Ausgabe 6/2023
Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal
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Beschlüsse 508 - 514

Beschluss Nr. GR/508/45/2023

Sitzungsdatum: 23.05.2023

Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 23.05.2023

Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) bestätigt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 23.05.2023 die vorliegende Tagesordnung.

Datum der Ausfertigung: 24.05.2023

Andreas Meusel

Bürgermeister

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/509/45/2023

Sitzungsdatum: 23.05.2023

Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der 44. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 25.04.2023

Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S.127) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 23.05.2023, die Niederschrift des öffentlichen Teils der 44. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 25.04.2023 zu genehmigen.

Datum der Ausfertigung: 24.05.2023

Andreas Meusel

Bürgermeister

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/510/45/2023

Sitzungsdatum: 23.05.2023

Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der in der Gemeinderatssitzung am 25.04.2023 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse

Aufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 23.05.2023 die nachfolgenden in nicht öffentlicher Sitzung am 25.04.2023 gefassten Beschlüsse im nächsten Amtsblatt der Gemeinde Föritztal zu veröffentlichen:

Beschluss Nr. GR/503/44/2023 vom 25.04.2023

Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 43. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 21.03.2023

Beschluss Nr. GR/504/44/2023 vom 25.04.2023

Beschluss über den Abschluss eines Leasing-Rahmenvertrages mit der archimedes Leasing GmbH zum Fahrradleasing (inkl. Zubehör)

Beschluss Nr. GR/505/44/2023 vom 25.04.2023

Beschluss über den Abschluss einer Dienstleistungsvereinbarung mit der primandis GmbH zum Fahrradleasing (inkl. Zubehör)

Beschluss Nr. GR/506/44/2023 vom 25.04.2023

Beschluss über die Zustimmung zum Rangrücktritt im Grundbuch des Amtsgerichts Sonneberg von Neuhaus, Blatt 914, Abteilung II, Nr. 6

Beschluss Nr. GR/507/44/2023 vom 25.04.2023

Beschluss über die Auftragsvergabe zur Anschaffung eines Transporters / Pritschenwagen 3-Seitenkipper für den kommunalen Einsatz für den Bauhof finanziert über einen Leasingvertrag (Anschlussleasing)

Datum der Ausfertigung: 24.05.2023

Andreas Meusel

Bürgermeister

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/511/45/2023

Sitzungsdatum: 23.05.2023

Beschluss über die Aufstellung der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Neubau eines Seniorenzentrums "Am Kronacher Teich" sowie Schaffung von Mitarbeiterunterbringung und ergänzenden Dienstleistungen wie Ärzte, Physio, ect., in Föritztal Ortsteil Oerlsdorf, Zum Kronacher Teich, Gemarkung Oerlsdorf, Flurstück Nr. 341/1 der Marienplatz 6 Verwaltungs Gmb

Der Gemeinderat Föritztal beschließt in seiner Sitzung am 23.05.2023:

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan für den Neubau eines Seniorenzentrums „Am Kronacher Teich“ in Föritz Ortsteil Oerlsdorf, Waldstraße, Gemarkung Oerlsdorf, Flurstück Nr. 341/1 der MEDINOS Immobilien GmbH Sonneberg soll geändert werden. Das Änderungsverfahren wird hiermit aufgestellt bzw. eingeleitet.

Anlass der Änderungsplanung

1.

Der Vorhabenträger, die Marienplatz 6 Verwaltungs GmbH Dürnau, stellte mit Schreiben vom 30.03.2023 den Antrag auf Änderung des o. g. Bebauungsplanes. Auf dem unter Punkt 2 genannten Grundstück.

2.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst folgendes Grundstück in der Gemarkung Oerlsdorf:

- Flurstück Nr. 341/1

welches in dem beigefügten Lageplan dargestellt ist.

3.

Das Änderungsverfahren wird notwendig, da der Vorhabenträger beabsichtigt, das Seniorenzentrum in allen modernen Facetten zu betreiben. Dazu muss der Altbau bestehen bleiben. Das alte Gebäude kann zur Altenpflegewohngruppen, Mitarbeiterunterbringung und ergänzenden Dienstleistungen wie Ärzte, Physio, etc. genutzt werden. Die Änderung des vorhaben bezogenen Bebauungsplans bezieht sich im Wesentlichen auf den Erhalt des Bestandsgebäudes, die im bislang rechtskräftigen Bebaubauungsplanes zum Abriss vorgesehen waren.

4.

Der Vorhabenträger ist bereit, für das Bauvorhaben einen mit der Gemeinde Föritztal abgestimmten Vorhaben- und Erschließungsplan auf eigene Kosten auszuarbeiten und sich zur Planung und Durchführung der Erschließungsmaßnahmen und zur Realisierung seines Vorhabens innerhalb einer noch zu bestimmenden Frist sowie zur Tragung der Planung- und Erschließungskosten in einem Durchführungsvertrag zu verpflichten.

Ziele und Zwecke der Planung

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des vorgenannten Bauvorhabens geschaffen werden.

Bauleitplanung

Mit der Aufstellung der Bauleitplanung wurde das Planungsbüro Ralf Werneke Stadt und Landschaftsplanung, Mozartstr. 5, 96515 Sonneberg durch den Vorhabenträger beauftragt.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)

Bemerkung: Aufgrund des § 38 ThürKO waren keine Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung- und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Datum der Ausfertigung: 24.05.2023

Andreas Meusel

Bürgermeister

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/512/45/2023

Sitzungsdatum: 23.05.2023

Beschluss über die Zustimmung zur Aufnahme von Herrn Torsten Lauterbach in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die am 01.01.2024 beginnende Amtszeit

Aufgrund des § 36 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 23.05.2023

den Bürger:

Torsten Lauterbach

Geburtsdatum:

17.02.1978

Geburtsort:

Hildburghausen

Beruf:

Fachassistent Lohn und Gehalt

Anschrift:

96524 Föritztal OT Judenbach

Alte Handelsstr. 52

für die Gemeinde Föritztal in dies Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen die am 01.01.2024 beginnende Amtszeit aufzunehmen.

Bemerkung:

Aufgrund des § 38 ThürKO waren keine Mitglieder des Gemeinderates Föritztal von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Datum der Ausfertigung: 24.05.2023

Andreas Meusel

Bürgermeister

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/513/45/2023

Sitzungsdatum: 23.05.2023

Beschluss über die Zustimmung zur Aufnahme von Frau Andrea Wöffler in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die am 01.01.2024 beginnende Amtszeit

Aufgrund des § 36 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 23.05.2023

den Bürger:

Andrea Wöffler

Geburtsdatum:

18.02.1966

Geburtsort:

Neuhaus-Schierschnitz

Beruf:

Kaufm. Angestellte

Anschrift:

96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz

Burgweg 12

für die Gemeinde Föritztal in dies Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen die am 01.01.2024 beginnende Amtszeit aufzunehmen.

Bemerkung:

Aufgrund des § 38 ThürKO waren keine Mitglieder des Gemeinderates Föritztal von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Datum der Ausfertigung: 24.05.2023

Andreas Meusel

Bürgermeister

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/514/45/2023

Sitzungsdatum: 23.05.2023

Beschluss über die Zustimmung zur Aufnahme von Frau Beatrix Rohrdrommel in die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die am 01.01.2024 beginnende Amtszeit

Aufgrund des § 36 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 23.05.2023

den Bürger:

Beatrix Rohrdrommel

Geburtsdatum:

26.03.1966

Geburtsort:

Neuhaus-Schierschnitz

Beruf:

Bauingenieur

Anschrift:

96524 Föritztal OT Weidhausen

Lindenstr. 35

für die Gemeinde Föritztal in dies Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen die am 01.01.2024 beginnende Amtszeit aufzunehmen.

Bemerkung:

Aufgrund des § 38 ThürKO waren keine Mitglieder des Gemeinderates Föritztal von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen

Datum der Ausfertigung: 24.05.2023

Andreas Meusel

Bürgermeister

der Gemeinde Föritztal