Die Liste der Personen, die zum Amt eines/er Schöffen/innen berufen werden können, liegt in der Zeit
vom 26.06.2023 bis 07.07.2023
in der Gemeindeverwaltung Föritztal (Hauptamt) zu jedermanns Einsicht aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen Aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 33 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
Föritztal, den 01.06.2023
Andreas Meusel
Bürgermeister