Titel Logo
Amtsblatt der Gemeinde Föritztal
Ausgabe 6/2023
Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen

Die Liste der Personen, die zum Amt eines/er Schöffen/innen berufen werden können, liegt in der Zeit

vom 26.06.2023 bis 07.07.2023

in der Gemeindeverwaltung Föritztal (Hauptamt) zu jedermanns Einsicht aus.

Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen Aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 33 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

Föritztal, den 01.06.2023

Andreas Meusel

Bürgermeister