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Amtsblatt der Gemeinde Föritztal
Ausgabe 6/2023
Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal
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Beschlüsse 144 - 146

Beschluss Nr. HUF/144/39/2023

Sitzungsdatum: 09.05.2023

Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeinderates Föritztal vom 11.04.2023

Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) beschließt der Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates Föritztal in seiner Sitzung am 09.05.2023, die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeinderates Föritztal vom 11.04.2023 zu genehmigen.

Datum der Ausfertigung: 10.05.2023

Andreas Meusel

Bürgermeister

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. HUF/145/39/2023

Sitzungsdatum: 09.05.2023

Beschluss über die Auftragsvergabe Feuerwehr Rotheul, Erneuerung Bodenplatte

Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S.127) beschließt der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Föritztal in seiner Sitzung am 09.05.2023:

Aufgrund des Angebotes der Fa. Schuppe vom 13.04.2023 erfolgt die Auftragsvergabe zur Sanierung der Bodenplatte Feuerwehr-Gerätehaus Rotheul an folgendes Unternehmen:

Transport- und Bauunternehmen Schuppe

Bahnhofstr. 29

96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz

Bruttoauftragssumme: 33.434,93 €

sowie die Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 14.000 T€.

Planansatz HH 2023

Vermögenshaushalt

-

HHST 13005 FFW Rotheul

-

HHST 94075 Baumaßnahme

Sanierung Bodenplatte Rotheul

20.000 €

Nachtrag HH 2023

Vermögenshaushalt

-

HHST 13005 FFW Rotheul

-

HHST 94075 Baumaßnahme

Sanierung Bodenplatte Rotheul

34.000 €

Die Deckung erfolgt durch Entnahme aus der Rücklage.

Die Ausgabe ist unabweisbar.

Datum der Ausfertigung: 10.05.2023

Andreas Meusel

Bürgermeister

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. HUF/146/39/2023

Sitzungsdatum: 09.05.2023

Beschluss über die Genehmigung einer Machbarkeitsstudie/Standortanalyse für den Neubau eines Kindergartens für max. 80 Kinder

Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) beschließt der Haupt-und Finanzausschuss der Gemeinde Föritztal in seiner Sitzung am 09.05.2023:

Aufgrund des Angebotes der Optiplan Bau GmbH vom 24.04.2023 erfolgt die Auftragsvergabe für die Machbarkeitsstudie/ Standortanalyse für die Errichtung eines Kindergartens für ca. 80 Kinder an max. 4 Standorten an folgendes Unternehmen:

Optiplan Bau GmbH

Mittlere Motschstraße 26

96515 Sonneberg

Bruttoauftragssumme: 12.412,18 €

sowie die Bewilligung von außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 13.000 T€.

Planansatz HH 2023

Vermögenshaushalt

-

HHST 46470 Kindertagesstätte

„Zum kleinen Glück“ Judenbach

Gesamtausgaben lt. Plan 75.000 €

Die Deckung erfolgt durch eine Minderausgabe bei der HHST 46470 in Höhe von 13.000 €. Die Durchführung der Studie wurde durch den Gemeinderat befürwortet.

Im Nachtragshaushalt soll die HHST 96.000 Baunebenkosten Planansatz 13.000 € eingerichtet werden.

Datum der Ausfertigung: 10.05.2023

Andreas Meusel

Bürgermeister

der Gemeinde Föritztal