Beschluss Nr. HUF/144/39/2023
Sitzungsdatum: 09.05.2023
Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeinderates Föritztal vom 11.04.2023
Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415) beschließt der Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates Föritztal in seiner Sitzung am 09.05.2023, die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeinderates Föritztal vom 11.04.2023 zu genehmigen.
Datum der Ausfertigung: 10.05.2023
Andreas Meusel
Bürgermeister
der Gemeinde Föritztal
Beschluss Nr. HUF/145/39/2023
Sitzungsdatum: 09.05.2023
Beschluss über die Auftragsvergabe Feuerwehr Rotheul, Erneuerung Bodenplatte
Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S.127) beschließt der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Föritztal in seiner Sitzung am 09.05.2023:
Aufgrund des Angebotes der Fa. Schuppe vom 13.04.2023 erfolgt die Auftragsvergabe zur Sanierung der Bodenplatte Feuerwehr-Gerätehaus Rotheul an folgendes Unternehmen:
Transport- und Bauunternehmen Schuppe
Bahnhofstr. 29
96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz
Bruttoauftragssumme: 33.434,93 €
sowie die Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 14.000 T€.
Planansatz HH 2023
Vermögenshaushalt
| - | HHST 13005 FFW Rotheul |
|
| - | HHST 94075 Baumaßnahme Sanierung Bodenplatte Rotheul | 20.000 € |
Nachtrag HH 2023
Vermögenshaushalt
| - | HHST 13005 FFW Rotheul |
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| - | HHST 94075 Baumaßnahme Sanierung Bodenplatte Rotheul | 34.000 € |
Die Deckung erfolgt durch Entnahme aus der Rücklage.
Die Ausgabe ist unabweisbar.
Datum der Ausfertigung: 10.05.2023
Andreas Meusel
Bürgermeister
der Gemeinde Föritztal
Beschluss Nr. HUF/146/39/2023
Sitzungsdatum: 09.05.2023
Beschluss über die Genehmigung einer Machbarkeitsstudie/Standortanalyse für den Neubau eines Kindergartens für max. 80 Kinder
Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) beschließt der Haupt-und Finanzausschuss der Gemeinde Föritztal in seiner Sitzung am 09.05.2023:
Aufgrund des Angebotes der Optiplan Bau GmbH vom 24.04.2023 erfolgt die Auftragsvergabe für die Machbarkeitsstudie/ Standortanalyse für die Errichtung eines Kindergartens für ca. 80 Kinder an max. 4 Standorten an folgendes Unternehmen:
Optiplan Bau GmbH
Mittlere Motschstraße 26
96515 Sonneberg
Bruttoauftragssumme: 12.412,18 €
sowie die Bewilligung von außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 13.000 T€.
Planansatz HH 2023
Vermögenshaushalt
| - | HHST 46470 Kindertagesstätte „Zum kleinen Glück“ Judenbach |
| Gesamtausgaben lt. Plan 75.000 € |
Die Deckung erfolgt durch eine Minderausgabe bei der HHST 46470 in Höhe von 13.000 €. Die Durchführung der Studie wurde durch den Gemeinderat befürwortet.
Im Nachtragshaushalt soll die HHST 96.000 Baunebenkosten Planansatz 13.000 € eingerichtet werden.
Datum der Ausfertigung: 10.05.2023
Andreas Meusel
Bürgermeister
der Gemeinde Föritztal