Gemeinde Föritztal
Freistaat Thüringen
Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 10 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) hat der Gemeinderat der Gemeinde Föritztal in der Sitzung am 20.02.2024 die folgende Tarifordnung für das Freibad Neuhaus-Schierschnitz beschlossen:
§ 1
Tarife
Für die Benutzung des Freibades Neuhaus-Schierschnitz werden folgende Tarife festgesetzt:
| Tageskarte für einmalige Benutzung am Tage der Lösung: | ||
| frei | ||
| b) | Kinder und Jugendliche von 4 bis 17 Jahren | 1,00 Euro |
| c) | Erwachsene ab 18 Jahren | 3,00 Euro |
| d) | Begleitperson von Kindern des Kurhauses | 1,00 Euro |
| Saisonkarten: | ||
| e) | Kinder bis einschließlich 3 Jahre | frei |
| f) | Kinder und Jugendliche von 4 bis 17 Jahren | 20,00 Euro |
| g) | Erwachsene ab 18 Jahren | 50,00 Euro |
| Freien Eintritt in das Freibad erhalten: | ||
| a) | Schulklassen der Schulen der Gemeinde Föritztal für Unterricht und Wandertage |
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| b) | Kindergärten der Gemeinde Föritztal für Wandertage |
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| c) | Mitglieder der Jugendfeuerwehren der Gemeinde Föritztal |
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§ 2
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
Die Tarifordnung tritt am 01.05.2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Tarifordnung vom 01.05.2021 außer Kraft.
Föritztal, den 22.04.2024
Gemeinde Föritztal
Andreas Meusel
Bürgermeister — DS
Bekanntmachungshinweis:
Hinweise in der öffentlichen Bekanntmachung:
Verstöße wegen der Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden.
Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen.
Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Föritztal, den 22.04.2024
Andreas Meusel — DS
Bürgermeister