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Amtsblatt der Gemeinde Föritztal
Ausgabe 6/2024
Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal
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Satzungen

Gemeinde Föritztal

Freistaat Thüringen

Tarifordnung für das Freibad Neuhaus-Schierschnitz vom 22.04.2024

Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 10 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) hat der Gemeinderat der Gemeinde Föritztal in der Sitzung am 20.02.2024 die folgende Tarifordnung für das Freibad Neuhaus-Schierschnitz beschlossen:

§ 1

Tarife

Für die Benutzung des Freibades Neuhaus-Schierschnitz werden folgende Tarife festgesetzt:

Tageskarte für einmalige Benutzung am Tage der Lösung:

a)

Kinder bis einschließlich 3 Jahre

frei

b)

Kinder und Jugendliche

von 4 bis 17 Jahren

1,00 Euro

c)

Erwachsene ab 18 Jahren

3,00 Euro

d)

Begleitperson von Kindern des Kurhauses

1,00 Euro

Saisonkarten:

e)

Kinder bis einschließlich 3 Jahre

frei

f)

Kinder und Jugendliche

von 4 bis 17 Jahren

20,00 Euro

g)

Erwachsene ab 18 Jahren

50,00 Euro

Freien Eintritt in das Freibad erhalten:

a)

Schulklassen der Schulen der Gemeinde

Föritztal für Unterricht und Wandertage

b)

Kindergärten der Gemeinde Föritztal

für Wandertage

c)

Mitglieder der Jugendfeuerwehren

der Gemeinde Föritztal

§ 2

In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

Die Tarifordnung tritt am 01.05.2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Tarifordnung vom 01.05.2021 außer Kraft.

Föritztal, den 22.04.2024

Gemeinde Föritztal

Andreas Meusel

Bürgermeister  —  DS

Bekanntmachungshinweis:

Hinweise in der öffentlichen Bekanntmachung:

Verstöße wegen der Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden.

Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen.

Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

Föritztal, den 22.04.2024

Andreas Meusel  —  DS

Bürgermeister