Beschluss Nr. GR/079/08/2025
Sitzungsdatum: 20.05.2025
Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung des öffentlichen Teils der Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 20.05.2025
Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 234, 238, 270, 271, 277, 288) bestätigt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 20. Mai 2025 die vorliegende Tagesordnung des öffentlichen Teils.
Datum der Ausfertigung: 21.05.2025
Silke Fischer
Bürgermeisterin
der Gemeinde Föritztal
Beschluss Nr. GR/080/08/2025
Sitzungsdatum: 20.05.2025
Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der 7. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 22.04.2025
Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 234, 238, 270, 271, 277, 288) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 20. Mai 2025, die Niederschrift des öffentlichen Teils der 7. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 22. April 2025 zu genehmigen.
Datum der Ausfertigung: 21.05.2025
Silke Fischer
Bürgermeisterin
der Gemeinde Föritztal
Beschluss Nr. GR/081/08/2025
Sitzungsdatum: 20.05.2025
Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der in der Gemeinderatssitzung am 22.04.2025 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse
Aufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 234, 238, 270, 271, 277, 288) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 20. Mai 2025 die nachfolgenden in nicht öffentlicher Sitzung am 22. April 2025 gefassten Beschlüsse im nächsten Amtsblatt der Gemeinde Föritztal zu veröffentlichen:
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| Beschluss Nr. GR/077/07/2025 vom 22.04.2025 |
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| Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 22.04.2025 |
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| Beschluss Nr. GR/078/07/2025 vom 22.04.2025 |
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| Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 6. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 25.02.2025 |
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| Beschluss Nr. GR/079/07/2025 vom 22.04.2025 |
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| Beschluss über die Zustimmung des Gemeinderates zur Unterzeichnung eines Bauerlaubnisvertrages für die Stadt Sonneberg zur Benutzung bzw. Durchörterung einer Teilfläche des gemeindlichen Grundstückes Flurstücksnummer 191/13 der Gemarkung Heubisch |
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| Beschluss Nr. GR/080/07/2025 vom 22.04.2025 |
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| Beschluss über die Zustimmung des Gemeinderates Föritztal zur Personalentscheidung der Bürgermeisterin |
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| Beschluss Nr. GR/081/07/2025 vom 22.04.2025 |
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| Beschluss über die Auftragsvergabe für den Straßenunterhalt in der Gemeinde Föritztal für die Jahre 2025, 2026 und 2027 |
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| Beschluss Nr. GR/082/07/2025 vom 22.04.2025 |
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| Beschluss über die Auftragsvergabe zur Lieferung eines Kastenwagens mit E-Antrieb |
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| Beschluss Nr. GR/083/07/2025 vom 22.04.2025 |
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| Beschluss über den Verkauf einer noch zu ermittelnden Teilfläche des gemeindlichen Grundstückes Flurstücksnummer 43/9 der Gemarkung Gefell, bebaut mit dem alten Feuerwehrhaus Gefell |
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| Beschluss Nr. GR/084/07/2025 vom 22.04.2025 |
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| Beschluss über den Verkauf der gemeindlichen Grundstücke mit den Flurstücksnummern 115/4 und 423/64 der Gemarkung Neuhaus, bebaut mit dem ehemaligen Bauhof Neuhaus-Schierschnitz und einem Mietwohnhaus |
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| Beschluss Nr. GR/085/07/2025 vom 22.04.2025 |
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| Beschluss über den Verkauf einer noch zu ermittelnden Teilfläche des gemeindlichen Grundstücks Flurstücksnummer 1354/20 der Gemarkung Heinersdorf, bebaut mit einer zu DDR-Zeiten errichteten ‚Fremdeigentumsgarage‘ |
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| Beschluss Nr. GR/086/07/2025 vom 22.04.2025 |
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| Beschluss über die Genehmigung des Bauerlaubnisvertrages und des Vertrages zur Bestellung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zwischen der Gemeinde Föritztal und der TEAG Thüringer Energie AG betreffend das gemeindliche Grundstück Flurstücksnummer 97/3 der Gemarkung Sichelreuth |
Datum der Ausfertigung: 21.05.2025
Silke Fischer
Bürgermeisterin
der Gemeinde Föritztal
Beschluss Nr. GR/082/08/2025
Sitzungsdatum: 20.05.2025
Beschluss über die Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 234, 238, 270, 271, 277, 288) beschließt der Gemeinderat in seiner Sitzung am 20. Mai 2025 die nachfolgend genannten überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2024:
| Verwaltungshaushalt: | ||||
| * | Deckungs- kreis 001 | - | Personalausgaben | 15.609,45 Euro |
| * | Deckungs- kreis 011 | - | Miet- und Wartungsverträge (Anpassungen KIV Verträge) | 14.614,25 Euro |
| * | HHST: 90000.83201 | - | Umlage Standesamt (Bescheid vom 01.10.2024) | 2.227,90 Euro |
Diese Mehrausgaben waren unabweisbar. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben in den Deckungskreisen 002-010, 013
| Vermögenshaushalt: | ||||
| * | HHST: 2/02000.93530 | - | „Jobrad“ Fahrradleasing (Abschluss Neuverträge Bedienstete Gemeinde Föritztal) | 1.880,33 Euro |
Diese Mehrausgaben waren unabweisbar durch Abschluss der Verträge. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen aus Veräußerungen aus dem Fahrzeugbestand des Bauhofes der Gemeinde Föritztal (6.098,51 Euro).
Datum der Ausfertigung: 21.05.2025
Silke Fischer
Bürgermeisterin
der Gemeinde Föritztal
Beschluss Nr. GR/083/08/2025
Sitzungsdatum: 20.05.2025
Beschluss über die Zustimmung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Solarpark Zedersdorf“ mit Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB)
Gemeinde Sonnefeld, Landkreis Coburg
Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 234, 238, 270, 271, 277, 288) in Verbindung mit §§ 4 Abs. 1 und 2 Abs. 2 BauGB erteilt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 20. Mai 2025 dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Solarpark Zedersdorf“ mit Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) Gemeinde Sonnefeld, Landkreis Coburg die gemeindenachbarliche Zustimmung.
Datum der Ausfertigung: 21.05.2025
Silke Fischer
Bürgermeisterin
der Gemeinde Föritztal