Das Thüringer Landessozialgerichtes hat den Landkreis Sonneberg aufgefordert, nach § 14 Abs. 4 Sozialgerichtsgesetz (SGG) Personen vorzuschlagen, welche in das Amt der ehrenamtlichen Richter in der Thüringer Sozialgerichtsbarkeit berufen werden können. Das Landratsamt bittet um Unterstützung und Benennung geeigneter Bürger der Gemeinde, welche durch das Landratsamt dem Thüringer Landessozialgericht zur Berufung als ehrenamtliche Richter am Sozialgericht Meiningen vorgeschlagen werden können.
Die vorzuschlagende Person muss im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sein und das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben (§ 16 Abs. 1 SGG). Die ehrenamtlichen Richter sollen im Bezirk des Sozialgerichts Meiningen wohnen oder ihren Betriebssitz haben oder beschäftigt sein (16 Abs. 6 SGG).
Folgende Personen sind vom Amt des ehrenamtlichen Richters am Sozialgericht ausgeschlossen:
| - | wer infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden ist, (§ 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG), |
| - | wer wegen einer Tat angeklagt ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann, (§ 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG), |
| - | wer das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag nicht besitzt (§ 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGG), |
| - | Personen, die in Vermögensverfall geraten sind (§ 17 Abs. 1 Satz 2 SGG) und |
| - | Personen, die bereits als ehrenamtlicher Richter beim Sozialgericht tätig sind oder über einen längeren Zeitraum tätig gewesen waren. |
Weiterhin dürfen bei den vorzuschlagenden Personen die Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 des Gesetzes zur Berufung von Rechtsanwaltszulassungen, Notarbestellungen und Berufung ehrenamtlicher Richter vom 24.07.1992 (BGBl. S 1386) nicht vorliegen. Der Bewerber muss mit einer Überprüfung durch den Bundesbeauftragten für die Unterlagen des MfS einverstanden sein.
Interessenten bekunden ihr Interesse bitte bis zum 28.06.2026 per Mail an info@foeritztal.de.