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Amtsblatt der Gemeinde Föritztal
Ausgabe 6/2026
Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal
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Beschlussprotokoll zur Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 19.05.2026

Beschluss Nr. GR/207/19/2026

Sitzungsdatum: 19.05.2026

Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung des öffentlichen Teils der 19. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 19.05. 2026

Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Dezember 2025 (GVBl. S. 22, 47) bestätigt der Gemeinderat Föritztal in seiner 19. Sitzung am 19. Mai 2026 die vorliegende Tagesordnung des öffentlichen Teils.

Datum der Ausfertigung: 20.05.2026

Silke Fischer

Bürgermeisterin

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/208/19/2026

Sitzungsdatum: 19.05.2026

Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der 18. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 21.04.2026

Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Dezember 2025 (GVBl. S. 22, 47) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 19. Mai 2026, die Niederschrift des öffentlichen Teils der 18. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 21. April 2026 zu genehmigen.

Datum der Ausfertigung: 20.05.2026

Silke Fischer

Bürgermeisterin

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/209/19/2026

Sitzungsdatum: 19.05.2026

Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der in der Gemeinderatssitzung am 21.04.2026 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse

Aufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Dezember 2025 (GVBl. S. 22, 47) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 19. Mai 2026 die nachfolgenden in nicht öffentlicher Sitzung am 21. April 2026 gefassten Beschlüsse im nächsten Amtsblatt der Gemeinde Föritztal zu veröffentlichen:

Beschluss Nr. GR/204/18/2026 vom 21.04.2026

Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung des nicht öffentlichen Teils der 18. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 21.04.2026

Beschluss Nr. GR/204/18/2026 vom 21.04.2026

Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 17. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 17.03.2026

Beschluss Nr. GR/205/18/2026 vom 21.04.2026

Beschluss zur Vorlage des Wappenentwurfs zur Genehmigung u. a. an das Landesverwaltungsamt

Beschluss Nr. GR/206/18/2026 vom 21.04.2026

Beschluss über die Auftragsvergabe zur Anschaffung eines Kastenwagens mit Plug-in-Hybridantrieb für den Bauhof

Datum der Ausfertigung: 20.05.2026

Silke Fischer

Bürgermeisterin

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/210/19/2026

Sitzungsdatum: 19.05.2026

Beschluss über die Verwendung der allgemeinen Rücklage aus der Jahresrechnung 2021 zur Kassenbestandsverstärkung

Aufgrund § 20 Abs. 2 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) in Verbindung mit § 26 Abs. 2 Nr. 9 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Dezember 2025 (GVBl. S. 22, 47) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 19. Mai 2026 die Verwendung der allgemeinen Rücklage aus der Jahresrechnung 2021 zur Kassenbestandsverstärkung.

Datum der Ausfertigung: 20.05.2026

Silke Fischer

Bürgermeisterin

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/211/19/2026

Sitzungsdatum: 19.05.2026

Beschluss über die Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2021

Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Dezember 2025 (GVBl. S. 22, 47) beschließt der Gemeinderat in seiner Sitzung am 19. Mai 2026 die nachfolgend genannten überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2021:

Vermögenshaushalt:

* HHST: 2/46430.93500

Kindertagesstätte „Schnatterschnabel OT Heubisch 

Anschaffung Gewerbegeschirrspüler, Stapelstühle, Kindertische, Funktionsstühle Erzieherinnen

Ansatz:

8.500,00 Euro

Ist:

9.131,70 Euro

Überziehung:

631,70 Euro

* HHST: 2/46440.94037

Kindertagesstätte „Haus der kleinen Zwerge“ Mupperg

Umsetzung Brandschutzauflagen

Ansatz:

200,00 Euro

Ist:

2.620,23 Euro

Überziehung:

2.420,23 Euro

* HHST: 2/56030.94000

Sportstätte Heubisch

Maler- und Fassadenarbeiten

Ansatz:

3.000,00 Euro

Ist:

3.459,68 Euro

Überziehung:

459,68 Euro

* HHST: 2/57000.94072

Schwimmbad Neuhaus-Schierschnitz

Aufstellen und Aufbau Spielgerät (Kombination)

Ansatz:

15.000,00 Euro

Ist:

16.432,98 Euro

Überziehung:

1.432,98 Euro

* HHST: 2/69000.94000

Unterhaltung von Gewässern alle OT Föritztal

Ansatz:

10.000,00 Euro

Ist:

10.459,55 Euro

Überziehung:

459,55 Euro

* HHST: 2/77100.93500

Bauhof Föritztal

Anschaffung Seilwinde Fendt/Akku-Motorsense

Ansatz:

5.400,00 Euro

Ist:

7.496,00 Euro

Überziehung:

2.096,00 Euro

Diese Mehrausgaben waren dringend notwendig und unabweisbar.

Die Deckung erfolgt durch nicht in Anspruch genommene Finanzmittel aus der Baumaßnahme „Oberflächenentwässerung“ Stichstraße/Alte Handelsstraße OT Judenbach - 20.000,00 Euro

Datum der Ausfertigung: 20.05.2026

Silke Fischer

Bürgermeisterin

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/212/19/2026

Sitzungsdatum: 19.05.2026

Beschluss über die Bewilligung von außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2021 der Gemeinde Föritztal

Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom30. Dezember 2025 (GVBl. S. 22, 47) bewilligt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 19. Mai 2026 die nachfolgend genannten außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2021:

Vermögenshaushalt:

HHST.: 2/46410.94000

Kindertagesstätte „Pfiffikus“ OT Föritz

Gefährdungsanalyse gemäß TrinkwV

Ansatz:

0,00 Euro

Ist:

1.594,99 Euro

Überziehung:

1.594,99 Euro

Diese Mehrausgabe war dringend notwendig und unabweisbar.Die Deckung erfolgt durch nicht in Anspruch genommene Finanzmittel aus der Baumaßnahme „Oberflächenentwässerung“ Stichstraße/Alte Handelsstraße OT Judenbach - 20.000,00 Euro

Datum der Ausfertigung:

Silke Fischer

Bürgermeisterin

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/213/19/2026

Sitzungsdatum: 19.05.2026

Beschluss über die Verwendung der allgemeinen Rücklage aus der Jahresrechnung 2022 zur Kassenbestandsverstärkung

Aufgrund § 20 Abs. 2 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) in Verbindung mit § 26 Abs. 2 Nr. 9 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Dezember 2025 (GVBl. S. 22, 47) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 19.Mai 2026 die Verwendung der allgemeinen Rücklage aus der Jahresrechnung 2022 zur Kassenbestandsverstärkung.

Datum der Ausfertigung: 20.05.2026

Silke Fischer

Bürgermeisterin

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/214/19/2026

Sitzungsdatum: 19.05.2026

Beschluss über die Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2022

Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Dezember 2025 (GVBl. S. 22, 47) beschließt der Gemeinderat in seiner Sitzung am 19. Mai 2026 die nachfolgend genannten überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2022:

Verwaltungshaushalt

* HHST: 1/11000.67000

Gebührenanteil Führungszeugnisse/Einwohnermeldeamt

Ansatz:

2.000,00 Euro

Ist:

2.659,80 Euro

Überziehung:

659,80 Euro

* HHST: 1/33200.71807

Zuschuss Festival „Wipfelrauschen“

Ansatz:

1.500,00 Euro

Ist:

2.627,56 Euro

Überziehung: 1.127,56 Euro

(Ansatz war im Deckungskreis 0010 nicht erfasst)

* HHST: 1/90000.81000

Gewerbesteuerumlage

Ansatz:

380.000,00 Euro

Ist:

454.276,80 Euro

Überziehung:

74.276,80 Euro

* HHST: 1/90000.84800

Gewerbegebiet SON/Föritz

Umverteilung Gewerbesteueraufkommen

Ansatz:

760.000,00 Euro

Ist:

822.945,40 Euro

Überziehung:

62.945,40 Euro

Diese Mehrausgaben waren dringend notwendig und unabweisbar.

Die Gesamtüberziehung in Höhe von 138.349,76 Euro wird über nicht verbrauchte Finanzmittel aus den Deckungskreisen:

001

Personalkosten

25.864,31 Euro

002

Unterhaltung/Werterhaltung komm. Grundstücke

37.641,27 Euro

003

Geräte- und Ausrüstungsgegenstände

24.251,70 Euro

004

Bewirtschaftung der kommunalen Grundstücke

42.698,36 Euro

006

Sonstige Geschäftsausgaben

9.664,59 Euro

in Höhe von

140.120,23 Euro

gegenfinanziert.

Vermögenshaushalt:

* HHST: 2/46410.94080

Kindertagesstätte „Pfiffikus“ OT Föritz

Hygienemaßnahmen/Legionellen

Ansatz:

7.500,00 Euro

Ist:

7.770,51 Euro

Überziehung

270,51 Euro

* HHST: 2/46440.94037

Kindertagesstätte „Haus der kleinen Zwerge“ OT Mupperg

Umsetzung Brandschutzauflagen

Ansatz:

2.100,00 Euro

Ist:

2.469,60 Euro

Überziehung:

369,60 Euro

* HHST: 2/58010.94000

Spielplätze alle Ortsteile

Austausch Fallsand Gefell, Mupperg, Lindenplatz, Judenbach

Ansatz:

25.000,00 Euro

Ist:

29.456,27 Euro

Überziehung:

4.456,27 Euro

* HHST: 2/63000.94000

Sanierungen Gemeindestraßen alle OT

Ansatz:

90.000,00 Euro

Ist:

92.099,59 Euro

Überziehung:

2.099,59 Euro

* HHST: 2/75001.94000

Friedhöfe OT Föritz

Sanierungen Friedhofskapellen

Ansatz:

12.000,00 Euro

Ist:

13.035,23 Euro

Überziehung:

1.035,23 Euro

* HHST: 2/77100.94068

Bauhof Föritztal

Anschaffung Salzsilo Judenbach

Ansatz:

45.000,00 Euro

Ist:

46.105,73 Euro

Überziehung:

1.105,73 Euro

* HHST: 2/88110.94090

Ankauf und Aufstellen Geräteschuppen Schule Judenbach

Ansatz:

3.000,00 Euro

Ist:

3.166,08 Euro

Überziehung:

166,08 Euro

* HHST: 2/88130.94000

Sanierungen/Werterhaltungen alle komm. Einrichtungen

Ansatz:

10.000,00 Euro

Ist:

10.211,55 Euro

Überziehung:

211,55 Euro

* HHST: 2/88200.93200

Notar- und Vermessungskosten

Ansatz:

2.300,00 Euro

Ist:

6.246,77 Euro

Überziehung:

3.946,77 Euro

Diese Mehrausgaben waren dringend notwendig und unabweisbar.

Die Gesamtüberziehung in Höhe von 13.661,33 Euro wird über nicht benötigte Finanzmittel aus der

* HHST: 2/77000.93520

(Leasingraten Fuhrpark)

in Höhe von

14.883,64 Euro

refinanziert.

Datum der Ausfertigung: 20.05.2026

Silke Fischer

Bürgermeisterin

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/215/19/2026

Sitzungsdatum: 19.05.2026

Beschluss über die Bewilligung von außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2022 der Gemeinde Föritztal

Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Dezember 2025 (GVBl. S. 22, 47) bewilligt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 19. Mai 2026 die nachfolgend genannten außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2022:

Verwaltungshaushalt:

* HHST: 1/02000.54700

Grundsteuer B für alle gemeindlichen Grundstücke

 

Ansatz:

0,00 Euro

 

Ist:

6.396,30 Euro

 

 

Überziehung:

6.396,30 Euro

* HHST: 1/11000.67001

Gebührenanteil Fischereischeine

 

Ansatz:

0,00 Euro

 

Ist:

1.310,00 Euro

 

 

Überziehung:

1.310,00 Euro

* HHST: 1/11000.67002

Gebührenanteil Gewerbezentralregisterauskunft (neu)

 

Ansatz:

0,00 Euro

 

Ist:

8,12 Euro

 

 

Überziehung:

8,12 Euro

Diese Mehrausgaben waren dringend notwendig und unabweisbar.

Die Gesamtüberziehung in Höhe von 7.714,42 Euro wird über nicht benötigte Finanzmittel im Deckungskreis 0009 - Unterhaltung des sonstigen Vermögens - in Höhe von 14.215,36 Euro refinanziert.

Datum der Ausfertigung: 20.05.2026

Silke Fischer

Bürgermeisterin

der Gemeinde Föritztal