Die Friedhofsverwaltung möchte darauf hinweisen, dass auf oder neben den Gedenkplatten der Rasengrabstätten das Abstellen von Schalen, sonstigen Bepflanzungen oder zusätzlicher Schmuck (Kerzen, „Ewiges Licht“ Solarleuchten, Windspiele u.s.w.) NICHT zulässig sind und entfernt werden!
Bitte nutzen Sie die vorgesehenen Ablageflächen.
Vielen Dank!