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Amtsblatt der Gemeinde Föritztal
Ausgabe 7/2024
Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal
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Kommunalwahlen 2024

Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder in der Gemeinde Föritztal am 26. Mai 2024

Zur Wahl der Gemeinderatsmitglieder wurde vom Wahlausschuss der Gemeinde, in seiner Sitzung am 30.05.2024, folgendes Wahlergebnis festgestellt:

Es fand Verhältniswahl statt.

Zahl der Wahlberechtigten:

7153

Zahl der Wähler:

4569

Zahl der ungültigen Stimmabgaben (Stimmzettel)

71

Zahl der gültigen Stimmabgaben (Stimmzettel)

4498

Zahl der gültig abgegebenen Stimmen insgesamt:

13425

Auf den Wahlvorschlag entfallen die in der nachfolgenden Aufstellung aufgeführten gültigen Stimmen nach der Reihenfolge aller Bewerber im Wahlvorschlag. Die Gewählten sind durch X gekennzeichnet.

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, Landratsamt Sonneberg, Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg, dem wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten.

Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen.

Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Föritztal, den 30.05.2024

Johannes Rebhan

Gemeindewahlleiter