Zur Wahl des Ortsteilbürgermeisters im Ortsteil Neuenbau wurde vom Wahlausschuss der Gemeinde, in seiner Sitzung am 30.05.2024, folgendes Wahlergebnis festgestellt:
Es fand Mehrheitswahl statt.
| Zahl der Wahlberechtigten: | 267 |
| Zahl der Wähler: | 177 |
| Zahl der ungültigen Stimmabgaben (Stimmzettel) | 18 |
| Zahl der gültigen Stimmabgaben (Stimmzettel) | 159 |
| Zahl der gültig abgegebenen Stimmen insgesamt: | 159 |
Der gewählte ist durch X gekennzeichnet.
| Lfd.Nr. | Vor- und Nachnamen der Bewerber/-innen | Stimmen | Gewählt ist |
| 1 | Scholz, Rüdiger | 154 | X |
| 2 | Hanisch, André | 1 |
|
| 3 | Dr. Blau, Kurt | 1 |
|
| 4 | Blechschmidt, Ronny | 1 |
|
| 5 | Wendel, Heiko | 2 |
|
— |
|
|
|
| Insgesamt: | 159 |
|
Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, Landratsamt Sonneberg, Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg, dem wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten.
Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen.
Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
Föritztal, den 30.05.2024
Johannes Rebhan
Gemeindewahlleiter