Zur Wahl der Ortsteilratsmitglieder Neuenbau wurde vom Wahlausschuss der Gemeinde, in seiner Sitzung am 30.05.2024, folgendes Wahlergebnis festgestellt:
Es fand Verhältniswahl statt.
| Zahl der Wahlberechtigten: | 267 |
| Zahl der Wähler: | 174 |
| Zahl der ungültigen Stimmabgaben (Stimmzettel) | 8 |
| Zahl der gültigen Stimmabgaben (Stimmzettel) | 166 |
| Zahl der gültig abgegebenen Stimmen insgesamt: | 166 |
Auf den Wahlvorschlag entfallen die in der nachfolgenden Aufstellung aufgeführten gültigen Stimmen nach der Reihenfolge aller Bewerber im Wahlvorschlag. Die Gewählten sind durch X gekennzeichnet.
| Kennwort des Wahlvorschlags | Ent- fallene Sitze | Gewählt ist | Vorname-und Nachname der Bewerber/-innen in der Reihenfolge der auf sie entfallenen Stimmen | Stimmen |
| DIE LINKE. GS |
| X | Dr. Blau, Kurt — Insgesamt | 137 — 137 |
| Förderverein des TSV 1923 Neuenbau e.V. |
| X X X | Fischer, Carolin Martin, Jens Großmann, Björn — Insgesamt | 137 133 90 — 360 |
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| Insgesamt: | 497 |
Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, Landratsamt Sonneberg, Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg, dem wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten.
Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen.
Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
Föritztal, den 30.05.2024
Johannes Rebhan
Gemeindewahlleiter