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Amtsblatt der Gemeinde Föritztal
Ausgabe 7/2024
Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal
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Beschlüsse des Gemeinderates

Beschluss Nr. GR/619/55/2024

Sitzungsdatum: 21.05.2024

Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung des öffentlichen Teils der Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 21.05.2024

Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) bestätigt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 21. Mai 2024 die vorliegende Tagesordnung des öffentlichen Teils.

Datum der Ausfertigung: 22.05.2024

Andreas Meusel

Bürgermeister

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/620/55/2024

Sitzungsdatum: 21.05.2024

Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der 54. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 26.03.2024

Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 21. Mai 2024, die Niederschrift des öffentlichen Teils der 54. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 26. März 2024 zu genehmigen

Datum der Ausfertigung: 22.05.2024

Andreas Meusel

Bürgermeister

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/621/55/2024

Sitzungsdatum: 21.05.2024

Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der in der Gemeinderatssitzung am 26.03.2024 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse

Aufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 21. Mai 2024 die nachfolgenden in nicht öffentlicher Sitzung am 26. März 2024 gefassten Beschlüsse im nächsten Amtsblatt der Gemeinde Föritztal zu veröffentlichen:

Beschluss Nr. GR/615/54/2024 vom 26.03.2024

Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 26.03.2024

Beschluss Nr. GR/616/54/2024 vom 26.03.2024

Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 53. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 20.02.2024

Beschluss Nr. GR/617/54/2024 vom 26.03.2024

Beschluss über die Verwendung unverbrauchter Finanzmittel aus dem Klimapakt für Baumaßnahmen in der Kita "Haus der kleinen Zwerge" in Mupperg

Beschluss Nr. GR/618/54/2024 vom 26.03.2024

Beschluss über die Genehmigungserklärung zum Kaufvertrag

Datum der Ausfertigung: 22.05.2024

Andreas Meusel

Bürgermeister

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/622/55/2024

Sitzungsdatum: 21.05.2024

Beschluss über die Aufhebung des Beschlusses GR/450/40/22 vom 06.12.2022 über die Satzung der Gemeinde Föritztal über den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Industriegebiet "Rohof II, Teilbereich IV" in Föritztal OT Heubisch, TF Flurstück-Nr. 1469/19, TF-Nr. 1468/3, Flurstück-Nr 1469/23 und Flustück-Nr, 1468/4, Gemarkung Heubisch, der Firma Sauer Polymertechnik GmbH & Co. KG Neustadt f. eine Betriebserweiterung (Planungsstand 06.12.2022)

Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 21. Mai 2024 den Beschluss Nr. GR/450/40/22 aufzuheben

Datum der Ausfertigung: 22.05.2024

Andreas Meusel

Bürgermeister

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/623/55/2024

Sitzungsdatum: 21.05.2024

Beschluss über die Ergänzung zur Abwägung der Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beteiligten Öffentlichkeit, Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Industriegebiet "Am Rohof II, Teilbereit IV" in Föritztal OT Heubisch, TF Flurstück-Nr. 1469/19, TF-Nr 1468/3, Flurstück-Nr. 1469/23 und Flurstück-Nr 1468/4 Gemarkung Heubisch, der Fa. Sauer Polymertechnik GmbH & Co. KG Neustadt für eine Betriebserweiterung (Planungsstand: 06.12.

Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 21. Mai 2024:

In der Abwägung zu o. g. Bauleitplanung vom 06.12.2022, Beschluss des Gemeinderates Föritztal Nr. GR/449/40/2022, wurde durch die Unterer Immissionsschutzbehörde des Landratsamtes Sonneberg auf die Aktualisierung der vorliegenden Schallimmissionsprognose aus dem Jahr 2013 hingewiesen. Die Stadt Neustadt bei Coburg hat in ihrer Stellungnahme ebenfalls auf die Aktualisierung der schalltechnischen Untersuchung hingewiesen. Daraufhin wurde durch die Firma IBAS Ingenieurgesellschaft mbH mit Bericht-Nr. 23.13956-b01 vom11.03.2024 eine Ergänzung zum IBAS-Gutachten 13.7064/1 vom 29.11.2013 vorgelegt. Der Gemeinderat Föritztal nimmt Kenntnis von der Fortschreibung der schalltechnischen Untersuchung sowie von der Stellungnahme des Landratsamtes Untere Immissionsschutzbehörde vom 21.03.2024. (email) Die Schalltechnischen Untersuchungen sind Bestandteil des Bebauungsplanes. Die Anregungen der Unteren Immissionsschutzbehörde sind in die Planungszeichnungen einzuarbeiten. Der zweite Absatz von Punkt 1.1.1 der Planzeichnung wird wie folgt neu festgesetzt:

„Das Gutachten der Firma IBAS Ingenieurgesellschaft mbH Bericht-NR. 23.1395-b01 vom 11.03.2024 als Ergänzung zur schalltechnischen Untersuchung (IBAS-Gutachten 13.7064/1 vom29.11.2013) im Rahmen der Bauleitplanung „Am Rohof II, Teilbereich IV, Föritztal“ ist Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Für das überplante Gebiet steht ein Immissionskontingent von 54 dB(A) zur Tagzeit (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) und 39 dB(A) zur Nachtzeit (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) zur Verfügung Insbesondere müssen die wesentlichen Voraussetzungen zum sicheren Einhalten der zulässigen Schallimmissionskontingente Beachtung finden: Der Summenschallpegel für die Lüftungsanlagen des Gebäudeteils 2 darf einen Wert von L(WA)≤92dB(A) nicht überschreiten. Der Summenschallpegel für die Lüftungsanlage des Gebäudeteils 6 darf einen Wert von L(WA)≤92dB(A) nicht überschreiten.“

Datum der Ausfertigung: 22.05.2024

Andreas Meusel

Bürgermeister

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/624/55/2024

Sitzungsdatum: 21.05.2024

Beschluss über die Satzung der Gemeinde Föritztal über den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Industriegebiet "Am Rohof II, Teilbereich IV" in Föritztal OT Heubisch, TF Flurstück-Nr. 1469/19, TF-Nr. 1468/3, Flurstück-Nr. 1469/23 und Flurstück-Nr. 1469/23 und Flurstück-Nr. 1468/4, Gemarkung Heubisch, der Firma Sauer Polymertechnik GmbH & Co. KG Neustadt f. eine Betriebserweiterung (Planungstand 23.04.2023)

Aufgrund der §§ 2 Abs. 1, 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. November 2017 (BGBl I S. 3634) in Verbindung mit § 2 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBI. S 127) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 21. Mai 2024 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Industriegebiet "Am Rohof II, Teilbereich IV" in Föritztal OT Heubisch, TF Flurstück-Nr. 1469/19, TF-Nr. 1468/3, Flurstück-Nr. 1469/23 und Flurstück-Nr. 1468/4, Gemarkung Heubisch, der Firma Sauer Polymertechnik GmbH & Co. KG Neustadt für eine Betriebserweiterung, Planungstand 23.04.2023 bestehend aus der Planzeichnung Teil A und dem Textteil B als Satzung.

Die Begründung wird gebilligt.

Bemerkung: Aufgrund des § 38 ThürKO waren keine Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Datum der Ausfertigung: 23.05.2024

Andreas Meusel

Bürgermeister

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/625/55/2024

Sitzungsdatum: 21.05.2024

Beschluss über die Verwendung der allgemeinen Rücklage aus der Jahresrechnung 2019 zur Kassenbestandsverstärkung

Aufgrund § 20 Abs. 2 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) in Verbindung mit § 26 Abs. 2 Nr. 9 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 21. Mai 2024 die Verwendung der allgemeinen Rücklage aus der Jahresrechnung 2019 zur Kassenbestandsverstärkung

Datum der Ausfertigung: 23.05.2024

Andreas Meusel

Bürgermeister

der Gemeinde Föritztal