Beschluss Nr. BA/042/04/2025
Sitzungsdatum: 11.03.2025
Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Gemeinderates Föritztal vom 14.01.2025.
Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 234, 238, 270, 271, 277, 288) beschließt der Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal in seiner 4. Sitzung am 11.03.2025, die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 14.01.2025 zu genehmigen.
Datum der Ausfertigung: 12.03.2025
Peter Schuppe
Ausschussvorsitzender
Beschluss Nr. BA/043/04/2025
Sitzungsdatum: 11.03.2025
Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung des nicht öffentlichen Teils der 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Gemeinderates Föritztal vom 11.03.2025.
Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. 2. Juli 2024 (GVBl. S. 234, 238, 270, 271, 277, 288) bestätigt der Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates Föritztal in seiner 4. Sitzung am 11.03.2025 die vorliegende Tagesordnung des nicht öffentlichen Teils.
Datum der Ausfertigung: 12.03.2025
Peter Schuppe
Ausschussvorsitzender
Beschluss Nr. BA/044/04/2025
Sitzungsdatum: 11.03.2025
Bauantrag zum Vorhaben Anbau einer Garage an die bestehende Scheune auf dem Flurstück 77/10 in der Gemarkung Heubisch.
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018, in ihrer derzeit gültigen Fassung, beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 4. Sitzung am 11.03.2025 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Anbau einer Garage an die bestehende Scheune in Föritztal OT Heubisch auf dem Flurstück 77/10 in der Gemarkung Heubisch
zu erteilen
sowie dem Antrag auf Zulassung einer Befreiung vom Stauraum nach § 2 ThürGVO (Thüringer Garagenverordnung) zu zustimmen.
Dem Umfang folgender Befreiungen wird zugestimmt:
| Ist: | |
| • | 3,00 m |
| Soll: | |
| • | 0,50 m |
Datum der Ausfertigung: 12.03.2025
Peter Schuppe
Ausschussvorsitzender
Beschluss Nr. BA/045/04/2025
Sitzungsdatum: 11.03.2025
Bauantrag zum Vorhaben; 1. Errichtung einer Aufbrecheinrichtung für das Forstamt - 2. Nutzungsänderung von Sportlerheim zu Versammlungs- und Übernachtungsstätte auf den Flurstücken 1327/2 und 1327/4 in der Gemarkung Judenbach.
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018, in ihrer derzeit gültigen Fassung, beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 4. Sitzung am 11.03.2025 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag 1. Errichtung einer Aufbrecheinrichtung für das Forstamt - 2. Nutzungsänderung von Sportlerheim zu Versammlungs- und Übernachtungsstätte in Föritztal OT Judenbach auf den Flurstücken 1327/2 und 1327/4 in der Gemarkung Judenbach zu erteilen.
Datum der Ausfertigung: 12.03.2025
Peter Schuppe
Ausschussvorsitzender
Beschluss Nr. BA/046/04/2025
Sitzungsdatum: 11.03.2025
Bauantrag zum Vorhaben Erweiterung des Balkons am bestehenden Wohnhaus sowie Errichtung einer Außentreppe auf dem Flurstück 353/7 in der Gemarkung Sichelreuth.
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018, in ihrer derzeit gültigen Fassung, beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 4. Sitzung am 11.03.2025 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Erweiterung des Balkons am bestehenden Wohnhaus sowie Errichtung einer Außentreppe in Föritztal OT Sichelreuth auf dem Flurstück 353/7 in der Gemarkung Sichelreuth zu erteilen.
Datum der Ausfertigung: 12.03.2025
Peter Schuppe
Ausschussvorsitzender
Beschluss Nr. BA/047/04/2025
Sitzungsdatum: 11.03.2025
Bauantrag zum Vorhaben Anbau einer Garage an die bestehende Scheune auf dem Flurstück 77/11 in der Gemarkung Föritz.
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018, in ihrer derzeit gültigen Fassung, beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 4. Sitzung am 11.03.2025 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Anbau einer Garage an die bestehende Scheune in Föritztal OT Föritz auf dem Flurstück 77/11 in der Gemarkung Föritz
zu erteilen
sowie dem Antrag auf Zulassung einer Befreiung vom Stauraum nach § 2 ThürGVO zu zustimmen.
Dem Umfang folgender Befreiungen wird zugestimmt:
| Ist: | |
| • | 3,00 m |
| Soll: | |
| • | 1,85 m (bis 2,85 m) |
Datum der Ausfertigung: 12.03.2025
Peter Schuppe
Ausschussvorsitzender
Beschluss Nr. BA/048/04/2025
Sitzungsdatum: 11.03.2025
Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zum Vorhaben Rückbau bestehendes Dach und Neuerrichtung Dachgeschoss auf dem Flurstück 78/5 in der Gemarkung Oerlsdorf.
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018, in ihrer derzeit gültigen Fassung, gibt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 4. Sitzung am 11.03.2025 die Zustimmung zum Antrag auf die 1. Verlängerung der Baugenehmigung zum Bauvorhaben Rückbau bestehendes Dach und Neuerrichtung Dachgeschoss in Föritztal OT Oerlsdorf auf dem Flurstück 78/5 in der Gemarkung Oerlsdorf.
Datum der Ausfertigung: 12.03.2025
Peter Schuppe
Ausschussvorsitzender