Beschluss Nr. BA/119/10/2026
Sitzungsdatum: 14.04.2026
Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Gemeinderates Föritztal vom 10.02.2026
Aufgrund der §§ 22, Abs. 1 Satz 1 und 26, Abs. 3 Satz 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) vom 16. August 1993 (GVBI. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. Seite 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. Juli 2024 (GVBI. Seiten 234, 238, 270, 271, 277, 288), in Verbindung mit § 19, Abs. 1 Nr. 2 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse sowie der Ortsteilräte der Gemeinde Föritztal vom 18. Dezember 2018, zuletzt geändert mit Satzung vom 06. März 2024, beschließt der Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates Föritztal in seiner 10. Sitzung am 14.04.2026, die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 9. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Gemeinderates Föritztal vom 10.02.2026 zu genehmigen.
Datum der Ausfertigung: 15.04.2026
Peter Schuppe
Ausschussvorsitzender
Beschluss Nr. BA/120/10/2026
Sitzungsdatum: 14.04.2026
Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung des nicht öffentlichen Teils der 10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 14.04.2026
Aufgrund der §§ 22, Abs. 1 Satz 1 und 26, Abs. 3 Satz 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) vom 16. August 1993 (GVBI. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. Seite 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. Juli 2024 (GVBI. Seiten 234, 238, 270, 271, 277, 288), in Verbindung mit § 19, Abs. 1 Nr. 2 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse sowie der Ortsteilräte der Gemeinde Föritztal vom 18. Dezember 2018, zuletzt geändert mit Satzung vom 06. März 2024, beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 10. Sitzung am 14.04.2026 die vorliegende Tagesordnung des nicht öffentlichen Teils.
Datum der Ausfertigung: 15.04.2026
Peter Schuppe
Ausschussvorsitzender
Beschluss Nr. BA/121/10/2026
Sitzungsdatum: 14.04.2026
Bauantrag zum Vorhaben Neubau von Garage und Abstellraum an einem Einfamilienwohnhaus auf dem Flurstück 333/14 in der Gemarkung Neuhaus.
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018, in ihrer derzeit gültigen Fassung, beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 10. Sitzung am 14.04.2026 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Neubau von Garage und Abstellraum an einem Einfamilienwohnhaus in Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz auf dem Flurstück 333/14 in der Gemarkung Neuhaus
zu erteilen
sowie dem Antrag auf Zulassung einer Befreiung nach § 31, Abs. 2 BauGB zu zustimmen.
Umfang der Ausnahmen / Befreiungen von bauplanungsrechtlichen Anforderungen / Festsetzungen des Bebauungsplans „Marker Weg“:
| • | zulässig: Garagen sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche ebenerdig zulässig. Der Stauraum von der Garage muss mindestens 5 m auf Privatgrund betragen. |
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| geplant: Die Garage soll mit 3 m Abstand zur Grundstücksgrenze und damit 2 m außerhalb der Baugrenze errichtet werden. |
| • | zulässig: Garagen sind in Material, Farbe und Dachform dem Haupthaus anzupassen. |
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| geplant: Garage und Abstellraum sind Betonfertigteil-Elemente mit Flachdach. |
Datum der Ausfertigung: 15.04.2026
Peter Schuppe
Ausschussvorsitzender
Beschluss Nr. BA/122/10/2026
Sitzungsdatum: 14.04.2026
Bauantrag zum Vorhaben Modernisierung der Grundschule des Schulcampus der Thüringer Gemeinschaftsschule "Joseph Meyer" Neuhaus-Schierschnitz auf dem Flurstück 311/15 in der Gemarkung Neuhaus.
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018, in ihrer derzeit gültigen Fassung, beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 10. Sitzung am 14.04.2026 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Modernisierung der Grundschule des Schulcampus der Thüringer Gemeinschaftsschule „Joseph Meyer“ Neuhaus-Schierschnitz in Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz auf dem Flurstück 311/15 in der Gemarkung Neuhaus
zu erteilen.
Datum der Ausfertigung: 15.04.2026
Peter Schuppe
Ausschussvorsitzender
Beschluss Nr. BA/123/10/2026
Sitzungsdatum: 14.04.2026
Bauantrag zum Vorhaben Ersatzneubau von Balkonanlagen an einem Mehrfamilienwohnhaus auf dem Flurstück 362/28 in der Gemarkung Weidhausen.
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018, in ihrer derzeit gültigen Fassung, beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 10. Sitzung am 14.04.2026 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Ersatzneubau von Balkonanlagen an einem Mehrfamilienwohnhaus in Föritztal OT Weidhausen auf dem Flurstück 362/28 in der Gemarkung Weidhausen
zu erteilen.
sowie dem Antrag auf Zulassung einer Befreiung nach § 31, Abs. 2 BauGB zu zustimmen.
Umfang der Ausnahmen / Befreiungen von bauplanungsrechtlichen Anforderungen / Festsetzungen des Bebauungsplans „Föritz-Weidhausen“.
| • | zulässig: Baugrenzen sind einzuhalten |
| • | geplant: Baugrenze wird sowohl durch bestehendes Wohnhaus als auch durch zu ersetzende Balkone überschritten |
Bereits bei Errichtung des Wohnhauses mit Balkonen wurde die Baugrenze überschritten.
Der Balkonneubau an Stelle der alten Balkone ändert an der Situation nichts.
Datum der Ausfertigung: 15.04.2026
Peter Schuppe
Ausschussvorsitzender
Beschluss Nr. BA/124/10/2026
Sitzungsdatum: 14.04.2026
Bauvorbescheid zum Vorhaben Errichtung von Nebengebäuden im Außenbereich auf dem Flurstück 170/10 in der Gemarkung Heubisch.
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018, in ihrer derzeit gültigen Fassung, beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 10. Sitzung am 14.04.2026 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorbescheid Errichtung von Nebengebäuden im Außenbereich in Föritztal OT Heubisch auf dem Flurstück 170/10 in der Gemarkung Heubisch
in Aussicht zu stellen.
Datum der Ausfertigung: 15.04.2026
Peter Schuppe
Ausschussvorsitzender
Beschluss Nr. BA/125/10/2026
Sitzungsdatum: 14.04.2026
Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zu dem Vorhaben Nutzungsänderung Geschäftshaus als Wohngebäude, Errichtung von 6 Garagen und 5 Carport-Stellplätzen (BA II) auf dem Flurstück 626/22 in der Gemarkung Neuhaus.
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018, in ihrer derzeit gültigen Fassung, gibt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 10. Sitzung am 14.04.2026 die Zustimmung zum Antrag auf die 1. Verlängerung der Baugenehmigung zur Nutzungsänderung Geschäftshaus als Wohngebäude, Errichtung von 6 Garagen und 5 Carport-Stellplätzen (BA II) in Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz auf dem Flurstück 626/22 in der Gemarkung Neuhaus.
Datum der Ausfertigung: 15.04.2026
Peter Schuppe
Ausschussvorsitzender
Beschluss Nr. BA/126/10/2026
Sitzungsdatum: 14.04.2026
Bauvorbescheid zum Vorhaben Abriss des bestehenden Einfamilienhauses, danach Ersatzneubau an gleicher Stelle auf dem Flurstück 658/9 in der Gemarkung Rotheul.
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018, in ihrer derzeit gültigen Fassung, beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 10. Sitzung am 14.04.2026 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorbescheid Abriss des bestehenden Einfamilienhauses, danach Ersatzneubau an gleicher Stelle in Föritztal OT Rotheul auf dem Flurstück 658/9 in der Gemarkung Rotheul
in Aussicht zu stellen.
Datum der Ausfertigung: 15.04.2026
Peter Schuppe
Ausschussvorsitzender
Beschluss Nr. BA/127/10/2026
Sitzungsdatum: 14.04.2026
Bauantrag zum Vorhaben Anbau eines neuen Hauseinganges auf dem Flurstück 172/5 in der Gemarkung Föritz.
Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018, in ihrer derzeit gültigen Fassung, beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 10. Sitzung am 14.04.2026 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Anbau eines neuen Hauseinganges in Föritztal OT Föritz auf dem Flurstück 172/5 in der Gemarkung Föritz
zu erteilen.
Datum der Ausfertigung: 15.04.2026
Peter Schuppe
Ausschussvorsitzender