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Amtsblatt der Gemeinde Föritztal
Ausgabe 7/2026
Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal
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Beschlüsse zur Sitzung des Gemeinderates Föritztal am 23.06.2026

Beschluss Nr. GR/221/20/2026

Sitzungsdatum: 23.06.2026

Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung des öffentlichen Teils der 20. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 23.06. 2026

Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Dezember 2025 (GVBl. S. 22, 47) bestätigt der Gemeinderat Föritztal in seiner 20. Sitzung am 23. Juni 2023 die vorliegende Tagesordnung des öffentlichen Teils.

Datum der Ausfertigung: 24.06.2026

Silke Fischer

Bürgermeisterin

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/222/20/2026

Sitzungsdatum: 23.06.2026

Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der 19. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 19.05.2025

Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Dezember 2025 (GVBl. S. 22, 47) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 23. Juni 2026, die Niederschrift des öffentlichen Teils der 19. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 19. Mai 2026 zu genehmigen.

Datum der Ausfertigung: 24.06.2026

Silke Fischer

Bürgermeisterin

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/223/20/2026

Sitzungsdatum: 23.06.2026

Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der in der Gemeinderatssitzung am 19.05.2026 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse

Aufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Dezember 2025 (GVBl. S. 22, 47) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 23. Juni 2026 die nachfolgenden in nicht öffentlicher Sitzung am 19. Mai 2026 gefassten Beschlüsse im nächsten Amtsblatt der Gemeinde Föritztal zu veröffentlichen:

Beschluss Nr. GR/216/19/2026 vom 19.05.2026

Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung des nicht öffentlichen Teils der 19. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 19.05.2026

Beschluss Nr. GR/217/19/2026 vom 19.05.2026

Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 18. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 21.04.2026

Beschluss Nr. GR/218/19/2026 vom 19.05.2026

Flurbereinigungsverfahren Heubisch - Zustimmung zum Abschluss einer Vereinbarung über die Zahlung einer Geldentschädigung für die bereits erfolgte Flächeninanspruchnahme der Straße "Am alten Bahnhof" Heubisch

Beschluss Nr. GR/219/19/2026 vom 19.05.2026

Flurbereinigungsverfahren Heubisch - Zustimmung zum Abschluss einer Vereinbarung über die Zahlung einer Geldentschädigung für die bereits erfolgte Flächeninanspruchnahme der Straße "Mittlere Straße" Heubisch

Beschluss Nr. GR/220/19/2026 vom 19.05.2026

Beschluss über die Zustimmung zur Vertragskündigung des Betreibervertrages mit der Stiftung Judenbach

Datum der Ausfertigung: 24.06.2026

Silke Fischer

Bürgermeisterin

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/224/20/2026

Sitzungsdatum: 23.06.2026

Beratung und Beschlussfassung zur Abgabe einer Stellungnahme zum Neubau der Sporthalle an der TGS Joseph Meyer

Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Dezember 2025 (GVBl. S. 22, 47) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 23. Juni 2026 der als Anlage beigefügten Stellungnahme zum Neubau der Sporthalle an der TGS Joseph Meyer zu zustimmen.

Datum der Ausfertigung: 24.06.2026

Silke Fischer

Bürgermeisterin

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/225/20/2026

Sitzungsdatum: 23.06.2026

Beratung und Beschlussfassung zur Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen zum 2. Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen nach § 9 Abs. 2 ROG i. V. m. § 3 ThürLPlG

Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Dezember 2025 (GVBl. S. 22, 47) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 23. Juni 2026 der Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Beeiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen zum 2. Entwurf des Regionalplans Südwestthüringen nach § 9 Abs. 2 ROG i. V. m. § 3 ThürLPlG zu zustimmen.

Datum der Ausfertigung: 24.06.2026

Silke Fischer

Bürgermeisterin

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/226/20/2026

Sitzungsdatum: 23.06.2026

Beschluss über die Stellungnahme der Gemeinde Föritztal zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „RaiBa Bürgersolarpark Mitwitz“ mit 2. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB)

Markt Mitwitz, Landkreis Kronach

Aufgrund der §§ 2 Abs. 2 und 4 Abs 1 BauGB beschließt der der Gemeinderates Föritztal in seiner Sitzung am 23. Juni 2026 der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „RaiBa Bürgersolarpark Mitwitz“ mit 2. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) Markt Mitwitz, Landkreis Kronach, die gemeindenachbarliche Zustimmung zu erteilen.

Datum der Ausfertigung: 24.06.2026

Silke Fischer

Bürgermeisterin

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/227/20/2026

Sitzungsdatum: 23.06.2026

Beschluss über die Verwendung der allgemeinen Rücklage aus der Jahresrechnung 2023 zur Kassenbestandsverstärkung

Aufgrund § 20 Abs. 2 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) in Verbindung mit § 26 Abs. 2 Nr. 9 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Dezember 2025 (GVBl. S. 22, 47) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 23. Juni 2026 die Verwendung der allgemeinen Rücklage aus der Jahresrechnung 2023 zur Kassenbestandsverstärkung.

Datum der Ausfertigung: 24.06.2026

Silke Fischer

Bürgermeisterin

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/228/20/2026

Sitzungsdatum: 23.06.2026

Beschluss über die Verwendung der allgemeinen Rücklage aus der Jahresrechnung 2024 zur Kassenbestandsverstärkung

Aufgrund § 20 Abs. 2 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) in Verbindung mit § 26 Abs. 2 Nr. 9 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Dezember 2025 (GVBl. S. 22, 47) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 23. Juni 2026 die Verwendung der allgemeinen Rücklage aus der Jahresrechnung 2024 zur Kassenbestandsverstärkung.

Datum der Ausfertigung: 24.06.2026

Silke Fischer

Bürgermeisterin

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/229/20/2026

Sitzungsdatum: 23.06.2026

Beschluss über die Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2023

Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Dezember 2025 (GVBl. S. 22, 47) beschließt der Gemeinderat in seiner Sitzung am 23. Juni 2026 die nachfolgend genannten überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2023:

Verwaltungshaushalt

*

HHST: 1/11000.67001

Gebührenanteil Fischereischeine/Einwohnermeldeamt

Ansatz:

1.500,00 Euro

Ist:

1.610,00 Euro

Überziehung: 110,00 Euro

*

HHST: 1/90000.81000

Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen

* Gewerbesteuerumlage

Ansatz:

400.000,00 Euro

Ist:

402.172,78 Euro

Überziehung: 2.172,78 Euro

* Verzinsung von Gewerbesteuererstattungen

Ansatz:

1.000,00 Euro

Ist:

6.354,25 Euro

Überziehung: 5.354,25 Euro

*

Deckungskreis 0007

Fernsprechgebühren/Porto

Überziehung: 1.344,94 Euro

Die Gesamtüberziehung in Höhe von 8.981,97 Euro war unabweisbar und konnte aus den Mehreinnahmen bei den Gebühren für Dokumente und Passwesen (+ 9.405,30 Euro) im Einwohnermeldeamt refinanziert werden.

Vermögenshaushalt:

*

HHST: 2/06020.94000

Gemeindezentrum Judenbach

Sanierung Terrasse

Ansatz:

5.000,00 Euro

Ist:

25.392,80 Euro

Überziehung: 20.392,80 Euro

*

HHST: 2/13001.96000

FFW Gefell

Baunebenkosten

Ansatz:

500,00 Euro

Ist:

542,30 Euro

Überziehung: 42,30 Euro

*

HHST: 2/46430.94082

Kita „Schnatterschnabel“ OT Heubisch

Anbau Fluchttreppe

Ansatz:

4.500,00 Euro

Ist:

6.083,28 Euro

Überziehung: 1.583,28 Euro

*

HHST: 2/91000.97788

Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft

Tilgung Kredit Kulturhaus Heinersdorf

Ansatz:

16.200,00 Euro

Ist:

16.201,68 Euro

Überziehung: 1,68 Euro

Tilgung Kredit Bayerngrund „Multifunktionales Zentrum“

OT Judenbach

Ansatz:

57.400,00 Euro

Ist:

57.418,47 Euro

Überziehung: 18,47 Euro

Die Gesamtüberziehung in Höhe von 22.038,53 Euro war unabweisbar und wurde durch nicht verbrauchte Finanzmittel in Höhe von 22.191,31 Euro unter der Haushaltsstelle 2/13000.94111 (Löschwasserzisterne OT Weidhausen) gedeckt.

Datum der Ausfertigung: 24.06.2026

Silke Fischer

Bürgermeisterin

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/230/20/2026

Sitzungsdatum: 23.06.2026

Beschluss über die Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2024

Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Dezember 2025 (GVBl. S. 22, 47) beschließt der Gemeinderat in seiner Sitzung am 23. Juni 2026 die nachfolgend genannten überplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2024:

Verwaltungshaushalt

*

HHST: 1/11000.67001

 

Gebührenanteil Fischereischeine/Einwohnermeldeamt

 

Ansatz:

1.500,00 Euro

 

Ist:

2.129,00 Euro

Überziehung: 629,00 Euro

*

HHST: 1/11000.67003

 

Gebührenanteil Passfotos/Einwohnermeldeamt

 

Ansatz:

2.500,00 Euro

 

Ist:

4.230,00 Euro

Überziehung: 1.730,00 Euro

Die Gesamtüberziehung in Höhe von 2.359,00 Euro konnte aus den Mehreinnahmen bei den Gebühren für Dokumente und Passwesen (+ 23.540,90 Euro) im Einwohnermeldeamt refinanziert werden.

Diese Mehrausgaben waren dringend notwendig und unabweisbar.

Datum der Ausfertigung: 24.06.2026

Silke Fischer

Bürgermeisterin

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/231/20/2026

Sitzungsdatum: 23.06.2026

Beschluss über die Bewilligung von außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2024 der Gemeinde Föritztal

Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Dezember 2025 (GVBl. S. 22, 47) bewilligt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 23. Juni 2026 die nachfolgend genannten außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2024:

Vermögenshaushalt

*

HHST.: 2/91000.90000

 

Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft

 

Zuführung zum VWH aus der allgemeinen Rücklage

 

Ansatz:

0,00 Euro

 

Ist:

152.811,54 Euro

Überziehung: 152.811,54 Euro

Diese Mehrausgabe war für den Ausgleich des Verwaltungshaushaltes war dringend erforderlich und unabweisbar. Die Deckung erfolgte aus den vorhandenen Finanzmitteln in der allgemeinen Rücklage.

Datum der Ausfertigung: 24.06.2026

Silke Fischer

Bürgermeisterin

der Gemeinde Föritztal