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Amtsblatt der Gemeinde Föritztal
Ausgabe 7/2026
Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal
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Beschlüsse zur Sitzung des Gemeinderates Föritztal am 19.05.2026

Beschluss Nr. GR/216/19/2026

Sitzungsdatum: 19.05.2026

Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung des nicht öffentlichen Teils der 19. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 19.05.2026

Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Dezember 2025 (GVBl. S. 22, 47) bestätigt der Gemeinderat Föritztal in seiner 19. Sitzung am 19. Mai 2026 die vorliegende Tagesordnung des nicht öffentlichen Teils.

Datum der Ausfertigung: 20.05.2026

Silke Fischer

Bürgermeisterin

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/217/19/2026

Sitzungsdatum: 19.05.2026

Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 18. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 21.04.2026

Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Dezember 2025 (GVBl. S. 22, 47) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 19. Mai 2026, die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 18. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 21. April 2026 zu genehmigen.

Datum der Ausfertigung: 20.05.2026

Silke Fischer

Bürgermeisterin

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/218/19/2026

Sitzungsdatum: 19.05.2026

Flurbereinigungsverfahren Heubisch - Zustimmung zum Abschluss einer Vereinbarung über die Zahlung einer Geldentschädigung für die bereits erfolgte Flächeninanspruchnahme der Straße "Am alten Bahnhof" Heubisch

Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Dezember 2025 (GVBl. S. 22, 47) erteilt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 19. Mai 2026 zum Abschluss einer Vereinbarung über die Zahlung einer Geldentschädigung für die bereits erfolgte Flächeninanspruchnahme der Straße "Am alten Bahnhof" Heubisch seine Zustimmung.

Datum der Ausfertigung: 20.05.2026

Silke Fischer

Bürgermeisterin

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/219/19/2026

Sitzungsdatum: 19.05.2026

Flurbereinigungsverfahren Heubisch - Zustimmung zum Abschluss einer Vereinbarung über die Zahlung einer Geldentschädigung für die bereits erfolgte Flächeninanspruchnahme der Straße "Mittlere Straße" Heubisch

Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Dezember 2025 (GVBl. S. 22, 47) erteilt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 19. Mai 2026 zum Abschluss einer Vereinbarung über die Zahlung einer Geldentschädigung für die bereits erfolgte Flächeninanspruchnahme der Straße "Mittlere Straße" Heubisch seine Zustimmung.

Datum der Ausfertigung: 20.05.2026

Silke Fischer

Bürgermeisterin

der Gemeinde Föritztal

Beschluss Nr. GR/220/19/2026

Sitzungsdatum: 19.05.2026

Beschluss über die Zustimmung zur Vertragskündigung des Betreibervertrages mit der Stiftung Judenbach

Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Dezember 2025 (GVBl. S. 22, 47) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 19.05.2026, der Kündigung des Betreibervertrages mit der Stiftung Judenbach, jetzt Stiftung-Judenbach Kurt Ali Baumgarten zuzustimmen.

Datum der Ausfertigung: 20.05.2026

Silke Fischer

Bürgermeisterin

der Gemeinde Föritztal