Beschluss Nr. GR/519/46/2023
Sitzungsdatum: 20.06.2023
Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 20.06.2023
Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) bestätigt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 20.06.2023 die vorliegende Tagesordnung.
Datum der Ausfertigung: 21.06.2023
Andreas Meusel
Bürgermeister
der Gemeinde Föritztal
Beschluss Nr. GR/520/46/2023
Sitzungsdatum: 20.06.2023
Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der 45. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 23.05.2023
Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 20.06.2023, die Niederschrift des öffentlichen Teils der 45. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 23.05.2023 zu genehmigen.
Datum der Ausfertigung: 21.06.2023
Andreas Meusel
Bürgermeister
der Gemeinde Föritztal
Beschluss Nr. GR/521/46/2023
Sitzungsdatum: 20.06.2023
Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der in der Gemeinderatssitzung am 23.05.2023 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse
Aufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 20.06.2023 die nachfolgenden in nicht öffentlicher Sitzung am 23.05.2023 gefassten Beschlüsse im nächsten Amtsblatt der Gemeinde Föritztal zu veröffentlichen:
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| Beschluss Nr. GR/515/45/2023 vom 23.05.2023 |
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| Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 44. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 25.04.2023 |
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| Beschluss Nr. GR/516/45/2023 vom 23.05.2023 |
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| Beschluss über die Kündigung der Mitgliedschaft im Naturpark Thüringer Wald e.V. |
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| Beschluss Nr. GR/517/45/2023 vom 23.05.2023 |
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| Beschluss über den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Gemeinde Föritztal und der Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH |
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| Beschluss Nr. GR/518/45/2023 vom 23.05.2023 |
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| Beschluss über Auftragsvergabe zur Anschaffung eines Dienst-PKWs finanziert über einen Leasingvertrag (Anschlussleasing) |
Datum der Ausfertigung: 21.06.2023
Andreas Meusel
Bürgermeister
der Gemeinde Föritztal
Beschluss Nr. GR/522/46/2023
Sitzungsdatum: 20.06.2023
Beschluss über die Billigung des Entwurfes der 1. Änderung des vorhabenb. B-Planes für den Neubau eines Seniorenzentrums "Am Kronacher Teich" sowie Schaffung von Mitarbeiterunterbringung und ergänzenden Dienstleistungen wie Ärzte, Physio ect., in Föritztal Ortsteil Oerlsdorf, Zum Kronacher Teich, Gemarkung Oerlsdorf, Flurstück Nr. 341/1 der Marienplatz 6 Verwaltungs GmbH D
Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. Seite 127) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 20.06.2023:
Der Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Neubau eines Seniorenzentrums "Am Kronacher Teich" sowie Schaffung von Mitarbeiterunterbringung und ergänzenden Dienstleistungen wie Ärzte, Physio ect., in Föritztal Ortsteil Oerlsdorf, Zum Kronacher Teich, Gemarkung Oerlsdorf, Flurstück Nr. 341/1 der Marienplatz 6 Verwaltungs GmbH Dürnau (Planungsstand 23.05.2023) und dessen Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Nach § 4 Abs. 2 BauGB werden die Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Bemerkung: Aufgrund des § 38 ThürKO waren keine Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Anlagen: Ja / Nein
Anlage 1: Planzeichnung, Planungsstand 23.05.2023
Anlage 2: Begründung, Planungsstand 23.05.2023.
Datum der Ausfertigung: 21.06.2023
Andreas Meusel
Bürgermeister
der Gemeinde Föritztal
Beschluss Nr. GR/523/46/2023
Sitzungsdatum: 20.06.2023
Beschluss über die Aufhebung von Beschlüssen
Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S.127) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 20.06.2023
Der Beschluss Nr. GR/461/41/2023 über die Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Föritz (bis 05.07.2018), der Gemeinde Föritztal (ab 06.07.2018) für das Haushaltsjahr 2018 sowie Beschlussfassung über die Entlastung der Bürgermeister wird aufgehoben.
Der Beschluss Nr. GR/473/42/2023 über die Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz (bis 05.07.2018), der Gemeinde Föritztal (ab 06.07.2018) für das Haushaltsjahr 2018 sowie Beschlussfassung über die Entlastung der Bürgermeister wird aufgehoben.
Datum der Ausfertigung: 21.06.2023
Andreas Meusel
Bürgermeister
der Gemeinde Föritztal
Beschluss Nr. GR/524/46/2023
Sitzungsdatum: 20.06.2023
Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Föritz für das Haushaltsjahr 2018
Aufgrund des § 80 Abs. 3 in Verbindung mit § 26 Abs. 2 Nr. 9 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 20.06.2023 die Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Föritz für das Haushaltsjahr 2018.
Datum der Ausfertigung: 21.06.2023
Andreas Meusel
Bürgermeister
der Gemeinde Föritztal
Beschluss Nr. GR/525/46/2023
Sitzungsdatum: 20.06.2023
Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz für das Haushaltsjahr 2018
Aufgrund des § 80 Abs. 3 in Verbindung mit § 26 Abs. 2 Nr. 9 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 20.06.2023 die Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz für das Haushaltsjahr 2018.
Datum der Ausfertigung: 21.06.2023
Andreas Meusel
Bürgermeister
der Gemeinde Föritztal
Beschluss Nr. GR/526/46/2023
Sitzungsdatum: 20.06.2023
Beschluss über die Entlastung der Bürgermeister, des Staatlich Beauftragten sowie der Beigeordneten der Gemeinde Föritz
Aufgrund des § 80 Abs. 3 in Verbindung mit § 26 Abs. 2 Nr. 9 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 20.06.2023 die Entlastung der Bürgermeister, des Staatlich Beauftragten sowie der Beigeordneten soweit diese die Bürgermeister vertreten haben für das Haushaltsjahr 2018.
Datum der Ausfertigung: 21.06.2023
Andreas Meusel
Bürgermeister
der Gemeinde Föritztal
Beschluss Nr. GR/527/46/2023
Sitzungsdatum: 20.06.2023
Beschluss über die Entlastung der Bürgermeister, des Staatlich Beauftragten sowie der Beigeordneten der Gemeinde Neuhaus-Schierschnitz
Aufgrund des § 80 Abs. 3 in Verbindung mit § 26 Abs. 2 Nr. 9 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 20.06.2023 die Entlastung der Bürgermeister, des Staatlich Beauftragten sowie der Beigeordneten soweit diese die Bürgermeister vertreten haben für das Haushaltsjahr 2018.
Datum der Ausfertigung: 21.06.2023
Andreas Meusel
Bürgermeister
der Gemeinde Föritztal
Beschluss Nr. GR/528/46/2023
Sitzungsdatum: 20.06.2023
Beschluss über die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an gemeindlichen Planungen und Vorhaben
Aufgrund der §§ 26 Abs. 2 Nr. 15 und 26 a der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) in Verbindung mit § 8 a der ersten Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Föritztal vom 11.10.2022 beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 20.06.2023:
Die Gemeinde Föritztal rückt die Interessen von jungen Menschen in den Fokus ihres kommunalen und strategischen Handelns. Sie setzt sich für den strukturierten, wie auch kontinuierlichen Ausbau und die Implementierung von Beteiligungsstrukturen für junge Menschen vor Ort ein.
Im Rahmen des Projektes „Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen in Thüringer Kommunen - Ein Praxisprojekt zur Landesstrategie“ verpflichtet sich die Gemeinde Föritztal folgende Meilensteine umzusetzen:
| 1. | Anstoßen der Netzwerkarbeit mit Multiplikatoren vor Ort |
| 2. | Abhalten einer Jugendkonferenz |
Datum der Ausfertigung: 21.06.2023
Andreas Meusel
Bürgermeister
der Gemeinde Föritztal