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Langtitel. 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den Neubau eines Seniorenzentrums „Am Kronacher Teich“ sowie Schaffung von Mitarbeiterunterbringung und ergänzenden Dienstleistungen wie Ärzte, Physio etc.
Der Gemeinderat Föritztal beschloss in seiner Sitzung am 23.5.2021 die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Seniorenzentrum Kronacher Teich“ der Gemeinde Föritztal zu erstellen. Der Beschluss wurde im amtlichen Teil des Amtsblattes „Föritztalkurier“ Nr. 6 am 14. Juni 2023 bekannt gemacht.
In der Sitzung des Gemeinderates am 20.6.2023 wurde der Planentwurf (Planungsstand 23.5.2023) für die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger sonstiger Belange gem. § 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB aufgestellt.
In diesem Verfahren wird deshalb gem. § 13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange und der sonstigen Behörden abgesehen.
Diese wurden bereits umfänglich im vorangegangenen Bauleitplanverfahren beteiligt.
Gem. § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer erneuten Umweltprüfung, vom Umweltbericht, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen und in diesem Zusammenhang auf den Umweltbericht des rechtskräftigen Bebauungsplans verwiesen.
Das Änderungsverfahren wird notwendig, da der Vorhabenträger beabsichtigt, das Seniorenzentrum in allen modernen Facetten zu betreiben. Dazu muss der Altbau bestehen bleiben. Das alte Gebäude kann zur Altenpflegewohngruppen, Mitarbeiterunterbringung und ergänzenden Dienstleistungen wie Ärzte, Physio, etc. genutzt werden. Die Änderung des vorhaben bezogenen Bebauungsplans bezieht sich im Wesentlichen auf den Erhalt des Bestandsgebäudes, die im bislang rechtskräftigen Bebaubauungsplanes zum Abriss vorgesehen waren.
Der Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Seniorenzentrum Kronacher Teich“ der Gemeinde Föritztal mit Begründung des Bebauungsplanes liegen im Zeitraum
vom 31. Juli bis 1. September 2023
während der allgemeinen Öffnungszeiten
| Montag | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr |
| Dienstag | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr |
| 13.00 Uhr - 18.00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr |
| 13.00 Uhr - 16.00 Uhr |
| Freitag | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr |
in der Gemeindeverwaltung Föritztal, bei Herrn Sven Heinze, Schierschnitzer Straße 9, 96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz, zu jedermanns Einsichtnahme aus. Innerhalb der Auslegungszeit können mit Herrn Heinze telefonisch unter 036764 796-31 Termine vereinbart werden.
Weiterhin können die Unterlagen im Auslegungszeitraum auch unter
www.foeritztal.de/bekanntmachungen
eingesehen und ausgedruckt werden:
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Auskünfte über die Ziele und Zwecke der Planung verlangt und Anregungen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VWGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Föritztal, den 05.07.2023
Andreas Meusel — DS
Bürgermeister