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Amtsblatt der Gemeinde Föritztal
Ausgabe 8/2026
Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal
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Beschlüsse des Bau- und Umweltausschusses vom 21.05.26

Beschluss Nr. BA/131/11/2026

Sitzungsdatum: 21.05.2026

Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Gemeinderate s Föritztal vom 14.04.2026

Aufgrund der §§ 22, Abs. 1 Satz 1 und 26, Abs. 3 Satz 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) vom 16. August 1993 (GVBI. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. Seite 41), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Dezember 2025 (GVBl. S. 22, 47), in Verbindung mit § 19, Abs. 1 Nr. 2 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse sowie der Ortsteilräte der Gemeinde Föritztal vom 18. Dezember 2018, zuletzt geändert mit Satzung vom 06. März 2024, beschließt der Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates Föritztal in seiner 11. Sitzung am 21.05.2026, die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Gemeinderates Föritztal vom 14.04.2026 zu genehmigen.

Datum der Ausfertigung: 22.05.2026

Peter Schuppe

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/132/11/2026

Sitzungsdatum: 21.05.2026

Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung des nicht öffentlichen Teils der 11. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 21.05.2026

Aufgrund der §§ 22, Abs. 1 Satz 1 und 26, Abs. 3 Satz 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -) vom16. August 1993 (GVBI. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBI. Seite 41), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Dezember 2025 (GVBI. S. 22, 47), in Verbindung mit § 19, Abs. 1 Nr. 2 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse sowie der Ortsteilräte der Gemeinde Föritztal vom 18. Dezember 2018, zuletzt geändert mit Satzung vom 06. März 2024, beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 11. Sitzung am 21.05.2026 die vorliegende Tagesordnung des nicht öffentlichen Teils.

Datum der Ausfertigung: 22.05.2026

Peter Schuppe

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/133/11/2026

Sitzungsdatum: 21.05.2026

Bauantrag zum Vorhaben Erweiterung Bauhof Heubisch - Erweiterung Sozialtrakt, Neubau Lager und Fahrzeughalle, Waschplatz und Zaunanlage auf dem Flurstück 808/20 in der Gemarkung Heubisch.

Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018, in ihrer derzeit gültigen Fassung, beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 11. Sitzung am 21.05.2026 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Erweiterung Bauhof Heubisch - Erweiterung Sozialtrakt, Neubau Lager und Fahrzeughalle, Waschplatz und Zaunanlage in Föritztal OT Heubisch auf dem Flurstück 808/20 in der Gemarkung Heubisch zu erteilen.

Datum der Ausfertigung: 22.05.2026

Peter Schuppe

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/134/11/2026

Sitzungsdatum: 21.05.2026

Bauantrag zum Vorhaben Teilrückbau des Schlauchturms der Feuerwehr Jagdshof und Umnutzung/Umbau zu Lagerraum mit Errichtung eines neuen Dachstuhls auf dem Flurstück 228/4 in der Gemarkung Jagdshof.

Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018, in ihrer derzeit gültigen Fassung, beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 11. Sitzung am 21.05.2026 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Teilrückbau des Schlauchturms der Feuerwehr Jagdshof und Umnutzung/Umbau zu Lagerraum mit Errichtung eines neuen Dachstuhls in Föritztal OT Jagdshof auf dem Flurstück 228/4 in der Gemarkung Jagdshof zu erteilen.

Datum der Ausfertigung: 22.05.2026

Peter Schuppe

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/135/11/2026

Sitzungsdatum: 21.05.2026

Bauvoranfrage zum Vorhaben Errichtung einer Garage auf dem Flurstück 644/70 in der Gemarkung Neuhaus.

Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018, in ihrer derzeit gültigen Fassung, beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 11. Sitzung am 21.05.2026 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Errichtung einer Garage in Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz auf dem Flurstück 644/70 in der Gemarkung Neuhaus in Aussicht zu stellen.

Datum der Ausfertigung: 22.05.2026

Peter Schuppe

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/136/11/2026

Sitzungsdatum: 21.05.2026

Bauantrag zum Vorhaben Umbau eines Wohnhauses, Abbruch einer Garage und Hauseingang, Errichtung eines Carports mit Abstellraum und Hauseingangs, Errichtung einer erhöhten Terrasse, sowie Errichtung von drei Nebengebäuden im Außenbereich auf den Flurstücken 170/8 und 170/10 in der Gemarkung Heubisch.

Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018, in ihrer derzeit gültigen Fassung, beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 11. Sitzung am 21.05.2026 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Umbau eines Wohnhauses, Abbruch einer Garage und Hauseingang, Errichtung eines Carports mit Abstellraum und Hauseingangs, Errichtung einer erhöhten Terrasse, sowie Errichtung von drei Nebengebäuden im Außenbereich in Föritztal OT Heubisch auf den Flurstücken 170/8 und 170/10 in der Gemarkung Heubisch zu erteilen.

Datum der Ausfertigung: 22.05.2026

Peter Schuppe

Ausschussvorsitzender