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Amtsblatt der Gemeinde Föritztal
Ausgabe 9/2025
Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal
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Beschlüsse der Ausschüsse des Gemeinderates Föritz

Beschluss Nr. BA/052/05/2025

Sitzungsdatum: 27.05.2025

Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Gemeinderates Föritztal vom 11.03.2025.

Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 234, 238, 270, 271, 277, 288) beschließt der Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal in seiner 5. Sitzung am 27.05.2025, die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 11.03.205 zu genehmigen.

Datum der Ausfertigung: 28.05.2025

Peter Schuppe

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/053/05/2025

Sitzungsdatum: 27.05.2025

Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung des nicht öffentlichen Teils der 5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 27.05.2025.

Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 234, 238, 270, 271, 277, 288) bestätigt der Bau- und Umweltausschuss des Gemeinderates Föritztal in seiner 5. Sitzung am 27.05.2025 die vorliegende Tagesordnung des nicht öffentlichen Teils.

Datum der Ausfertigung: 28.05.2025

Peter Schuppe

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/054/05/2025

Sitzungsdatum: 27.05.2025

Bauantrag zum Vorhaben Anbau an Bestandswohnhaus, Egalisierung Balkonanbau auf dem Flurstück 191/9 in der Gemarkung Heubisch.

Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018, in ihrer derzeit gültigen Fassung, beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 5. Sitzungam 27.05.2025 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Anbau an Bestandswohnhaus, Egalisierung Balkonanbau in Föritztal OT Heubisch auf dem Flurstück 191/9 in der Gemarkung Heubisch

zu erteilen.

Datum der Ausfertigung: 28.05.2025

Peter Schuppe

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/055/05/2025

Sitzungsdatum: 27.05.2025

Bauantrag zum Vorhaben Indoor Farming auf dem Flurstück 170/14 in der Gemarkung Sichelreuth.

Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018, in ihrer derzeit gültigen Fassung, beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 5. Sitzung am 27.05.2025 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Indoor Farming in Föritztal OT Sichelreuth auf dem Flurstück 170/14 in der Gemarkung Sichelreuth

zu erteilen.

Datum der Ausfertigung: 28.05.2025

Peter Schuppe

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/056/05/2025

Sitzungsdatum: 27.05.2025

Bauantrag zum Vorhaben Nebengebäude auf dem Flurstück 146/5 in der Gemarkung Gessendorf.

Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018, in ihrer derzeit gültigen Fassung, beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 5. Sitzung am 27.05.2025 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Nebengebäude in Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz auf dem Flurstück 146/5 in der Gemarkung Gessendorf

zu erteilen.

Datum der Ausfertigung: 28.05.2025

Peter Schuppe

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/057/05/2025

Sitzungsdatum: 27.05.2025

Bauantrag zum Vorhaben Ersatzneubau Trinkwasseraufbereitungsanlage Heubisch auf den Flurstücken 1282/4 und 1289/2 in der Gemarkung Heubisch.

Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018, in ihrer derzeit gültigen Fassung, beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 5. Sitzung am 27.05.2025 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Ersatzneubau Trinkwasseraufbereitungsanlage Heubisch in Föritztal OT Heubisch auf den Flurstücken 1282/4 und 1289/2 in der Gemarkung Heubisch

zu erteilen.

Datum der Ausfertigung: 28.05.2025

Peter Schuppe

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/058/05/2025

Sitzungsdatum: 27.05.2025

Bauantrag zum Vorhaben Neubau Einfamilienhaus Town & Country - Typ: Raumwunder 90 auf dem Flurstück 203/10 in der Gemarkung Schwärzdorf.

Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018, in ihrer derzeit gültigen Fassung, beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 5. Sitzung am 27.05.2025 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Neubau EinfamilienhausTown & Country - Typ: Raumwunder 90 in Föritztal OT Schwärzdorf auf dem Flurstück 203/10 in der Gemarkung Schwärzdorf

zu erteilen.

Datum der Ausfertigung: 28.05.2025

Peter Schuppe

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/059/05/2025

Sitzungsdatum: 27.05.2025

Bauantrag zum Vorhaben Anbau eines Außenabstellraumes an das bestehende Carport und Neubau Zaunanlage / Gabionenwand mit 2,40 m Höhe an der Grenze auf dem Flurstück 130/4 in der Gemarkung Weidhausen.

Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018, in ihrer derzeit gültigen Fassung, beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 5. Sitzung am 27.05.2025 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Anbau eines Außenabstellraumes an das bestehende Carport und Neubau Zaunanlage / Gabionenwand mit 2,40 m Höhe an der Grenze in Föritztal OT Weidhausen auf dem Flurstück 130/4 in der Gemarkung Weidhausen

zu erteilen.

Datum der Ausfertigung: 28.05.2025

Peter Schuppe

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/060/05/2025

Sitzungsdatum: 27.05.2025

Bauantrag zum Vorhaben Errichtung Carport auf dem Flurstück 326/1 in der Gemarkung Oerlsdorf.

Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018, in ihrer derzeit gültigen Fassung, beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 5. Sitzung am 27.05.2025 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Errichtung Carport in Föritztal OT Oerlsdorf auf dem Flurstück 326/1 in der Gemarkung Oerlsdorf

zu erteilen.

Datum der Ausfertigung: 28.05.2025

Peter Schuppe

Ausschussvorsitzender

Beschluss Nr. BA/061/05/2025

Sitzungsdatum: 27.05.2025

Bauantrag zum Vorhaben Neubau eines Einfamilienhauses Town & Country - Landhaus 142 mit 3 Stellplätzen auf dem Flurstück 536/4 und einer Teilfläche des Flurstücks 75/34 in der Gemarkung Rottmar.

Aufgrund des § 36 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 19, Abs. 2 Nr. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal vom 18.12.2018, in ihrer derzeit gültigen Fassung, beschließt der Bau- und Umweltausschuss in seiner 5. Sitzung am 27.05.2025 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag Neubau eines Einfamilienhauses Town & Country - Landhaus 142 mit 3 Stellplätzen in Föritztal OT Rottmar auf dem Flurstück 536/4 und einer Teilfläche des Flurstücks 75/34 in der Gemarkung Rottmar

zu erteilen.

Datum der Ausfertigung: 28.05.2025

Peter Schuppe

Ausschussvorsitzender