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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Nesseaue"
Ausgabe 11/2023
Verwaltungsgemeinschaft "Nesseaue"
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Änderung bei der Zustellung des Amtsblattes

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

in den letzten Monaten kam es bei der Umstellung der Zustellung des Amtsblattes auf die Deutsche Post leider immer wieder zu Problemen und nicht alle haben ein Amtsblatt erhalten. Daher wurde in Abstimmung mit der Firma LINUS WITTICH Medien KG, die unser Amtsblatt druckt und auch für die Zustellung verantwortlich ist, ab der aktuellen Ausgabe vom 28.10.2023 ein anderer Zusteller mit der Verteilung des Amtsblattes beauftragt.

Wir sind zuversichtlich, dass Sie das Amtsblatt nun pünktlich und zuverlässig erhalten haben und auch künftig erhalten werden.

Allerdings können auch Sie etwas dafür tun, damit das Amtsblatt auch wirklich in Ihren Briefkasten eingeworfen wird:

Wenn sich auf Ihrem Anwesen 2 Haushalte befinden und Sie einen gemeinsamen Briefkasten nutzen und Sie für jeden Haushalt ein Amtsblatt als Print-Ausgabe erhalten möchten, so bringen Sie bitte an Ihrem Briefkasten deutlich sichtbar einen entsprechenden Hinweis an.

Wenn sich auf Ihrem Briefkasten der Zusatz „Bitte keine Werbung und kostenlose Zeitung“ oder ähnliches befindet, führt dies oft dazu, dass auch das Amtsblatt (da es auch Werbung enthält) nicht eingeworfen wird. Wägen Sie also bitte ab, ob es Ihnen wichtiger ist, das Amtsblatt zu erhalten und zusätzliche Werbung in Kauf zu nehmen oder das Amtsblatt vielleicht nicht regelmäßig zu erhalten.

Sollten Sie das Amtsblatt nicht erhalten haben, so geben Sie uns bitte telefonisch unter 036258 535-27 oder per Mail unter amtsblatt@vg-nesseaue.de mit Angabe Ihres Namens und Ihrer Adresse eine Nachricht, damit wir sofort reagieren und den Verlag informieren können, damit dies nicht wieder passiert.

Abschließend noch einmal erneut die herzliche Bitte an Sie, Ihre Beiträge nicht erst am Tag des Redaktionsschlusses zu übermitteln. Je früher diese in der Verwaltung eingehen, desto besser und pünktlicher gelingt die Vorbereitung, der Druck und die Zustellung des Amtsblattes. Nach dem Termin des Redaktionsschlusses eingehende Beiträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Redaktion