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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Nesseaue"
Ausgabe 11/2024
Verwaltungsgemeinschaft "Nesseaue"
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Amtlicher Teil

Die 1. Änderung der Verwaltungskostensatzung der Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“ wurde am 16.09.2024 mit Beschluss-Nr. 03/2024 durch die Gemeinschaftsversammlung beschlossen. Die 1. Änderung der Verwaltungskostensatzung wurde dem Landratsamt Gotha - Kommunalaufsicht - zur Erteilung der Eingangsbestätigung übersandt. Die Kommunalaufsicht erteilte die Eingangsbestätigung mit Schreiben vom 26.09.2024. Die 1. Änderung der Verwaltungskostensatzung darf gem. § 2 Abs. 5 S. 3 ThürKAG vor Ablauf eines Monats nach Erhalt der Eingangsbestätigung veröffentlicht werden.

Hinweis gemäß § 52 ThürKO i. V. m. § 21 Abs. 4 ThürKO:

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 52 ThürKO i.V. m. § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Die Verwaltungskostensatzung sowie der Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO werden hiermit im Amtsblatt Nr. 11/2024 vom 26.10.2024 der Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue" veröffentlicht.

Friemar, den 26.10.2024

gez. Kalmring

Gemeinschaftsvorsitzende

1. Änderung zur Verwaltungskostensatzung

der Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) 87), der §§ 1, 2 und 11 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBI. S. 301), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 10. Oktober 2019 (GVBI. S. 396), sowie des Thüringer Verwaltungskostengesetzes (ThürVwKostG) in der Fassung vom 23. September 2005 (GVBI. S. 325), zuletzt geändert durch Artikel 56 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBI. S. 731, 769) hat die Gemeinschaftsversammlung der VG „Nesseaue" in der Sitzung am 16.09.2024 die 1. Änderung der Verwaltungskostensatzung beschlossen:

Artikel 1

Änderung der Verwaltungskostensatzung

Die Verwaltungskostensatzung der Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“ vom 03.01.2023 wird wie folgt geändert:

1.

Das als Anlage zur Verwaltungskostensatzung angefügte Kostenverzeichnis wird unter Abschnitt „B Besondere Verwaltungskosten“ um den Punkt 3 Melde- und Ordnungsangelegenheiten erweitert:

3.

Melde- und Ordnungsangelegenheiten

3.1

Erstellung digitales, biometrisches Passbild

je Ausweisdokument

7,00

je zusätzlichen Ausdruck des Passbildes

zur Mitnahme für den Bürger

7,00

Artikel 2

Inkrafttreten

Die 1. Änderung der Verwaltungskostensatzung der VG „Nesseaue“ tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Friemar, den 23.09.2024

Kalmring

Gemeinschaftsvorsitzende