Beschluss - Nr. 31/2025:
Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils zur Sitzung der letzten Gemeinschaftsversammlung
Die Gemeinschaftsversammlung beschließt im öffentlichen Teil der Sitzung: Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung der Gemeinschaftsversammlung vom 30.06.2025 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung
mit Stimme Vorsitzende: 20
- davon anwesend und stimmberechtigt 20
- Ja-Stimmen 18
- Nein-Stimmen 0
- Stimmenthaltungen: 2
Bemerkung:
Es waren keine Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung nach § 52 Abs. 2 ThürKO i. V. m. § 23 Abs. 1 ThürKGG und § 38 ThürKO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschluss-Nr. 32/2025:
Abwägung der Stellungnahmen des 2. Entwurfes und vorherig bereits durchgeführter Abwägungen im Rahmen der Veröffentlichungen der Entwürfe des gemeinsamen Flächennutzungsplans von 8 Gemeinden der VG Nesseaue (Bienstädt, Eschenbergen, Friemar, Molschleben, Nottleben, Pferdingsleben, Tröchtelborn, Zimmernsupra) sowie Beauftragung eines 3. Entwurfes.
Die Gemeinschaftsversammlung beschließt im öffentlichen Teil der Sitzung:
| 1. | Die Gemeinschaftsversammlung der VG Nesseaue beschließt die Abwägung der Stellungnahmen des 2. Entwurfes und vorherig bereits durchgeführter Abwägungen im Rahmen der Veröffentlichungen der Entwürfe. |
| 2. | Grundlage ist die Anlage zur Abwägung des 2. Entwurfes des gemeinsamen Flächennutzungsplanes von 8 Gemeinden vom 30.09.2025. |
| 3. | Auf Grund der eingereichten Stellungnahmen beschließt die Gemeinschaftsversammlung die Erstellung des 3. Entwurfes des gemeinsamen Flächennutzungsplanes von 8 Gemeinden (Bienstädt, Eschenbergen, Friemar, Molschleben, Nottleben, Pferdingsleben, Tröchtelborn, Zimmernsupra). |
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung
mit Stimme Vorsitzende: 20
- davon anwesend und stimmberechtigt 20
- Ja-Stimmen 18
- Nein-Stimmen 0
- Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung:
Es waren 2 Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung nach § 52 Abs. 2 ThürKO i. V. m. § 23 Abs. 1 ThürKGG und § 38 ThürKO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschluss-Nr. 33/2025:
Billigung und Offenlegung des 3. Entwurfes des gemeinsamen Flächennutzungsplans von 8 Gemeinden der VG Nesseaue (Bienstädt, Eschenbergen, Friemar, Molschleben, Nottleben, Pferdingsleben, Tröchtelborn, Zimmernsupra)
Die Gemeinschaftsversammlung beschließt im öffentlichen Teil der Sitzung:
| 1. | Die Gemeinschaftsversammlung der VG Nesseaue beschließt, den 3. Entwurf des gemeinsamen Flächennutzungsplanes zu billigen und diesen nach § 3 Abs. 2 (BauGB) im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen. | |
| 2. | Für den Planbereich ist der Planentwurf von 30.09.2025 maßgebend. | |
| 3. | Der Planbereich des 3. Entwurfs umfasst die Gesamtheit der Gemarkungsflächen der Gemeinden Bienstädt, Eschenbergen, Friemar, Molschleben, Nottleben, Pferdingsleben, Tröchtelborn, Zimmernsupra. | |
| 4. | Der 3. Entwurf des gemeinsamen Flächennutzungsplanes - bestehend aus der Planzeichnung sowie der dazugehördenen Begründung - ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich findet eine öffentliche Auslegung statt. | |
| 5. | Ort und Dauer der Auslegung/Veröffentlichung sind ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können. | |
| 6. | Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung/Internetveröffentlichung in Kenntnis zu setzen und parallel zur Auslegung nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Der Öffentlichkeit wird die Möglichkeit der Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke durch Offenlage der Planunterlagen im Rahmen der öffentlichen Auslegung/Internetveröffentlichung nach§ 3 Abs. 2 BauGB gegeben. | |
| 7. | Die Aufstellung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs.4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in der Begründung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes zu integrieren und wird öffentlich mit ausgelegt. | |
| 8. | Folgende Arten umweltrelevanter Informationen sind verfügbar: | |
| a. | Umweltbericht |
| b. | Umweltbezogene Stellungnahmen zu Vorentwurf, Entwurf und 2. Entwurf |
| 9. | Der Beschluss wird entsprechend § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. | |
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung
mit Stimme Vorsitzende: 20
- davon anwesend und stimmberechtigt 20
- Ja-Stimmen 18
- Nein-Stimmen 0
- Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung:
Es waren 2 Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung nach § 52 Abs. 2 ThürKO i. V. m. § 23 Abs. 1 ThürKGG und § 38 ThürKO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschluss - Nr. 34/2025:
1. Nachtragshaushaltssatzung 2025
Die Gemeinschaftsversammlung beschließt im öffentlichen Teil der Sitzung die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 mit ihren Anlagen. Gleichzeitig wird der Beschluss Nr. 29/2025 vom 30.06.2025 aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung
mit Stimme Vorsitzende: 20
- davon anwesend und stimmberechtigt 20
- Ja-Stimmen 20
- Nein-Stimmen 0
- Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung:
Es waren keine Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung nach § 52 Abs. 2 ThürKO i. V. m. § 23 Abs. 1 ThürKGG und § 38 ThürKO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschluss - Nr. 35/2025:
1. Änderung der Geschäftsordnung für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“
Die Gemeinschaftsversammlung beschließt im öffentlichen Teil der Sitzung: Die 1. Änderung der Geschäftsordnung für die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“ wird beschlossen. Die vorgenommenen Änderungen sind in der Niederschrift vom 20.10.2025 vermerkt. Die 1. Änderung der Geschäftsordnung ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung
mit Stimme Vorsitzende: 20
- davon anwesend und stimmberechtigt 20
- Ja-Stimmen 18
- Nein-Stimmen 2
- Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung:
Es waren keine Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung nach § 52 Abs. 2 ThürKO i. V. m. § 23 Abs. 1 ThürKGG und § 38 ThürKO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
gez. Kalmring-Schlott
Gemeinschaftsvorsitzende
Verwaltungsgemeinschaft Nesseaue
Dr.-Külz-Straße 4, 99869 Friemar
| 1. | Anlass der öffentlichen Bekanntmachung: |
Die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“ haben mit Beschluss der Gemeinschaftsversammlung sowie den Gemeinderatsbeschlüssen der Gemeinden Bienstädt, Eschenbergen, Friemar, Molschleben, Nottleben, Pferdingsleben, Tröchtelborn und Zimmernsupra eine Zweckvereinbarung zur Übertragung der Flächennutzungsplanung der Mitgliedsgemeinden Bienstädt, Eschenbergen, Friemar, Molschleben, Nottleben, Pferdingsleben, Tröchtelborn und Zimmernsupra an die Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“ beschlossen. Diese Zweckvereinbarung ist mit Anzeige bei der Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Gotha rechtskräftig geworden.
Ziel der Zweckvereinbarung ist die Erarbeitung eines gemeinsamen Flächennutzungsplanes für die vorgenannten 8 Gemeinden. Beschließendes Gremium ist gemäß genannter Zweckvereinbarung die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Nesseaue.
Die Gemeinschaftsversammlung der VG Nesseaue hat gemäß vorgenannter Rechtsgrundlage am 20.10.2025 mit Beschluss-Nr. 33/2025 in öffentlicher Sitzung den 3. Entwurf des gemeinsamen Flächennutzungsplanes gebilligt. Dieser wird nach § 3 Abs. 2 BauGB veröffentlicht. Für den Planbereich ist der 3. Entwurf vom 30.09.2025 maßgebend.
| 2. | Anlass der Planung: |
Mit der gemeinsamen Flächennutzungsplanung der benannten 8 Gemeinden werden folgende Planungsziele angestrebt:
| • | Mit dem gemeinsamen Flächennutzungsplan sollen die städtebaulichen Grundlagen für die Aufstellung von Bebauungsplänen in den Gemarkungsflächen der 8 Gemeinden geschaffen werden. |
| • | Mit dem gemeinsamen Flächennutzungsplan soll die künftige bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in den Gemarkungen der 8 Gemeinde vorbereitet werden. |
| • | Der gemeinsame Flächennutzungsplan soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende, sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten und dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. |
| • | Der Flächennutzungsplan soll das Ergebnis einer gerechten Abwägung der öffentlichen und privaten Belange sein. Den Belangen des Umweltschutzes und des Naturhaushaltes soll mit dem gemeinsamen Flächennutzungsplan besonders Rechnung getragen werden. |
| • | Der gemeinsame Flächennutzungsplan soll die voraussehbaren Bedürfnisse der 8 Gemeinden der VG Nesseaue berücksichtigen. Dabei ist der Grundsatz, mit Grund und Boden sparsam umzugehen, zu beachten. |
| 3. | Geltungsbereich des Plangebietes: |
Der Geltungsbereich des gemeinsamen Flächennutzungsplanes umfasst alle Gemarkungsflächen der benannten 8 Gemeinden der VG Nesseaue. Für den räumlichen Geltungsbereich ist der in der Anlage beigefügte Übersichtsplan maßgebend.
| 4. | Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB |
Der 3. Entwurf des gemeinsamen Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht (Stand September 2025) sowie die vorliegenden umweltbezogenen Informationen werden
vom 10.11.2025 bis einschließlich 15.12.2025
auf der Internetseite der VG Nesseaue unter:
https://www.vg-nesseaue.de/bekanntmachungen/index.php
veröffentlicht.
Zusätzlich werden die Planunterlagen des 3. Entwurfs einschließlich der Anlagen und der vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen im Dienstgebäude der VG Nesseaue in
99869 Friemar, Dr.-Külz-Straße 4
im Bauamt während der Dienststunden
| Dienstag | 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 Uhr - 12:00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht ausgelegt.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Mail-Adresse für elektronische Stellungnahmen:
stellungnahme@vg-nesseaue.de
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes i. V. m § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Hinweis:
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist andernfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein.
Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung der Gemeinschaftsversammlung der VG Nesseaue anonymisiert beraten und entschieden.
| 5. | Umweltprüfung |
Das Verfahren zum Flächennutzungsplan erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs.4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in die Begründung zum Flächennutzungsplan zu integrieren bzw. als Anlage zu diesem beizufügen und wird nun öffentlich mit ausgelegt.
| 6. | Folgende Arten umweltrelevanter Informationen sind verfügbar: |
| - | Umweltbericht |
| - | umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und der Öffentlichkeit. |
In den vorgenannten Unterlagen werden Informationen zu folgenden Themenbereichen gegeben:
| Fachbeiträge | Inhalte / Themen |
| Umweltbericht |
|
Verschiedene umweltrelevante Stellungnahmen und Informationen sind im Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum
| • | Vorentwurf (Stand 20.04.2021) |
| • | Entwurf (Stand 30.01.2023) |
| • | 2. Entwurf (Stand 15.01.2025) |
des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der 8 Gemeinden der VG Nesseaue innerhalb der festgelegten Fristen eingegangen. Darin werden umweltrelevante Aussagen, die in der weiteren Planung zu beachten waren, zu folgenden Themenbereichen mit den Stellungnahmen abgegeben:
Abkürzungen:
| SN | = Stellungnahme |
| VE | = Vorentwurf |
| E | = Entwurf |
| 2.E | = 2. Entwurf |
—
| Urheber Stellungnahme | Schwerpunktmäßige Themenbereiche |
| Landratsamt Gotha SN z. VE. v. 18.08.21 SN z. E. v. 15.05.23 SN z. 2.E. v. 27.05.25 |
|
| Thüringer Landesverwaltungsamt Abt. III, Referat 310/340 SN z. VE. v. 19.07.21+09.08.21 SN z. E. v. 13.04.23+18.04.24 SN z. 2.E. v. 10.03.25 |
|
| Thüringer Landesanstalt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz SN z. VE. v. 25.06.21 SN z. E. v. 07.03.23 SN z. 2.E. v. 03.03.25+15.05.25 |
|
| Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und ländlicher Raum SN z. VE. v. 13.07.21 SN z. E. v. 10.03.23 SN z. 2.E. v. 04.03.25 |
|
| Thüringer Forstamt Finsterbergen SN z. VE. v. 26.05.21 |
|
| Thüringer Forstamt Willroda SN z. VE. v. 28.05.21 |
|
| HAB GmbH Molschleben SN z. VE. v. 07.07.21 |
|
| Balling, Büttner, Wilk GmbH & CoKG Nottleben SN z. VE. v. 09.07.21 |
|
| Agrar Bienstädt GmbH Bienstädt SN z. VE. v. 09.07.21 |
|
| Stadt Gotha SN z. VE. v. 09.07.21 SN z. E. v. 23.02.23 |
|
| Stadt Erfurt SN z. VE. v. 06.07.21 SN z. E. v. 23.03.23 |
|
| NABU Deutschland e.V. Ortsgruppe Großfahner SN z. VE. v. 15.07.21 SN z. E. v. 28.03.23 |
|
| Arbeitskreis Heimische Orchideen Thüringen e.V. SN z. VE. v. 09.07.21 |
|
| Verband für Angeln und Naturschutz Thüringen e.V. SN z. E. v. 03.04.23 SN z. 2.E. v. 06.03.25 |
|
| Öffentlichkeit Bürger 1 SN z. VE. v. 27.07.21 |
|
| 7. | Beteiligung der Träger öffentlicher Belange: |
Die betroffenen Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden zum 3. Entwurf des gemeinsamen Flächennutzungsplans angeschrieben und erhalten innerhalb einer angemessenen Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Friemar, den 20.10.2025
gez. Kalmring-Schlott
Gemeinschaftsvorsitzende
Anlage:
Gebietsabgrenzung
Gemeinsamer Flächennutzungsplan von 8 Gemeinden der VG Nesseaue
(Bienstädt, Eschenbergen, Friemar, Molschleben, Nottleben, Pferdingsleben, Tröchtelborn, Zimmernsupra)