Die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue" für das Haushaltsjahr 2023 wurde von der Gemeinschaftsversammlung in öffentlicher Sitzung
am 18.09.2023 mit Beschluss Nr.: 402/2023
beschlossen.
Die Haushaltssatzung wurde dem Landratsamt Gotha, Kommunalaufsicht angezeigt.
Mit Schreiben des Landratsamtes Gotha vom 18.10.2023 wurde gemäß § 52 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) und § 36 Abs.1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) i. V. m. §§ 60 Abs. 1 Satz 2, 57 Abs. 3 Satz 2 und 21 Abs.3 ThürKO der Eingang der Satzung bestätigt.
Der laut § 5 der Nachtragshaushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag des Kassenkredites zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem 1. Nachtragshaushaltsplan beträgt 242.000 €.
Es wurden keine Auflagen erteilt.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung des Jahres 2023 wird hiermit im Amtsblatt Nr. 12/2023 veröffentlicht.
Sie liegt in der Zeit
vom 27.11.2023 -11.12.2023
zur Einsichtnahme aus.
Gleichzeitig liegt der 1. Nachtragshaushaltsplan des Jahres 2023 in der Zeit
vom 27.11.2023 -11.12.2023
in der Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue" zu den üblichen Dienstzeiten für alle Bürgerinnen und Bürger zur Einsichtnahme aus.
Friemar, den 24.11.2023
Kalmring
Vorsitzende der
Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“ — Siegel