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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Nesseaue"
Ausgabe 12/2023
Verwaltungsgemeinschaft "Nesseaue"
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Amtlicher Teil

BEKANNTMACHUNG

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue" für das Haushaltsjahr 2023 wurde von der Gemeinschaftsversammlung in öffentlicher Sitzung

am 18.09.2023 mit Beschluss Nr.: 402/2023

beschlossen.

Die Haushaltssatzung wurde dem Landratsamt Gotha, Kommunalaufsicht angezeigt.

Mit Schreiben des Landratsamtes Gotha vom 18.10.2023 wurde gemäß § 52 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) und § 36 Abs.1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) i. V. m. §§ 60 Abs. 1 Satz 2, 57 Abs. 3 Satz 2 und 21 Abs.3 ThürKO der Eingang der Satzung bestätigt.

Der laut § 5 der Nachtragshaushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag des Kassenkredites zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem 1. Nachtragshaushaltsplan beträgt 242.000 €.

Es wurden keine Auflagen erteilt.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung des Jahres 2023 wird hiermit im Amtsblatt Nr. 12/2023 veröffentlicht.

Sie liegt in der Zeit

vom 27.11.2023 -11.12.2023

zur Einsichtnahme aus.

Gleichzeitig liegt der 1. Nachtragshaushaltsplan des Jahres 2023 in der Zeit

vom 27.11.2023 -11.12.2023

in der Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue" zu den üblichen Dienstzeiten für alle Bürgerinnen und Bürger zur Einsichtnahme aus.

Friemar, den 24.11.2023

Kalmring

Vorsitzende der

Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“ — Siegel