1. Nachtragshaushaltssatzung
Auf Grund der §§ 52 Abs. 2 der ThürKO i.V.m. § 36 Abs. 1 ThürKGG, sowie § 60 der ThürKO erlässt die VG „Nesseaue" folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
|
| erhöht (+) um
| vermindert ( -) um
| und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge
| |
| gegenüber bisher | nunmehr festgesetzt auf | ||||
| € | € | € | € | ||
| a) | im Verwaltungshaushalt |
|
|
|
|
|
| die Einnahmen | 16.900 € | - 15.100 € | 1.456.000 € | 1.457.800 € |
|
| die Ausgaben | 36.950 € | - 35.150 € | 1.456.000 € | 1.457.800 € |
| b) | im Vermögenshaushalt |
|
|
|
|
|
| die Einnahmen | 12.150 € | 0 € | 134.650 € | 146.800 € |
|
| die Ausgaben | 27.250 € | 15.100 € | 134.650 € | 146.800 € |
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 0,00 € um 0,00 € vermindert / 0,00 € -erhöht und damit auf 0,00 € neu festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 0,00 € um 0,00 € vermindert / 0,00 € -erhöht und damit auf 0,00 € neu festgesetzt.
§ 4
Die Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue" erhebt gemäß § 50 Abs. 2 Satz 2 ThürKO zur Deckung des Finanzbedarfs und zur Durchführung der Ihr übertragenen Verwaltungsausgaben von den Mitgliedsgemeinden eine Umlage in Höhe von 14,80 € je Einwohner und Monat. Diese Umlage verändert sich im 1. Nachtrag nicht.
Eine Umlage laut Zweckvereinbarung für investive Maßnahmen wird im Haushaltsjahr 2023 nicht erhoben.
§ 5
Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite aufgenommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von 242.000 € um 0,00 € vermindert -erhöht- und damit auf 242.000 € neu festgesetzt.
§ 6
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 7
Diese Nachtragssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft
Friemar, den 24.11.2023
B. Kalmring
Gemeinschaftsvorsitzende — Siegel