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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Nesseaue"
Ausgabe 12/2023
Verwaltungsgemeinschaft "Nesseaue"
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Amtlicher Teil

Nachtragshaushaltssatzung

der Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue" für das Haushaltsjahr 2023

1. Nachtragshaushaltssatzung

Auf Grund der §§ 52 Abs. 2 der ThürKO i.V.m. § 36 Abs. 1 ThürKGG, sowie § 60 der ThürKO erlässt die VG „Nesseaue" folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

erhöht (+)

um

vermindert ( -)

um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes

einschließlich der Nachträge

gegenüber

bisher

nunmehr festgesetzt

auf

a)

im Verwaltungshaushalt

die Einnahmen

16.900 €

- 15.100 €

1.456.000 €

1.457.800 €

die Ausgaben

36.950 €

- 35.150 €

1.456.000 €

1.457.800 €

b)

im Vermögenshaushalt

die Einnahmen

12.150 €

0 €

134.650 €

146.800 €

die Ausgaben

27.250 €

15.100 €

134.650 €

146.800 €

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 0,00 € um 0,00 € vermindert / 0,00 € -erhöht und damit auf 0,00 € neu festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 0,00 € um 0,00 € vermindert / 0,00 € -erhöht und damit auf 0,00 € neu festgesetzt.

§ 4

Die Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue" erhebt gemäß § 50 Abs. 2 Satz 2 ThürKO zur Deckung des Finanzbedarfs und zur Durchführung der Ihr übertragenen Verwaltungsausgaben von den Mitgliedsgemeinden eine Umlage in Höhe von 14,80 € je Einwohner und Monat. Diese Umlage verändert sich im 1. Nachtrag nicht.

Eine Umlage laut Zweckvereinbarung für investive Maßnahmen wird im Haushaltsjahr 2023 nicht erhoben.

§ 5

Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite aufgenommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von 242.000 € um 0,00 € vermindert -erhöht- und damit auf 242.000 € neu festgesetzt.

§ 6

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 7

Diese Nachtragssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft

Friemar, den 24.11.2023

B. Kalmring

Gemeinschaftsvorsitzende — Siegel