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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Nesseaue"
Ausgabe 12/2025
Gestaltung Seite 3
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Wichtige Hinweise für Veröffentlichung von Beiträgen im Amtsblatt

Wir bitten bei der Übersendung von Artikeln für eine Veröffentlichung unbedingt auf Folgendes zu achten:

1.

Die Standardbreite der Artikel ist 90 mm oder 183 mm.

2.

Maximalgröße für die kostenfreien Anzeigen oder Veranstaltungshinweise sind 183 mm breit und 135 mm hoch (DIN A5 quer).

3.

Bilder werden nur als jpg oder pdf-Datei angenommen, unter Angabe der Person, die die Rechte an dem Bild besitzt.

4.

Gewerbliche Anzeigen oder Familienanzeigen werden über den Verlag Linus Wittich Medien KG direkt vertrieben. Ansprechpartner ist hier Frau Carola Mietle 0175/5951011 oder 03677/205037 oder per Mail c.mietle@wittich-langewiesen.de.

5.

Wir nehmen keine handschriftlich geschriebenen Artikel/Anzeigen auf Papier an. Des Weiteren werden auch keine Artikel veröffentlicht, aus denen nicht ganz deutlich der Verfasser des Artikels hervorgeht.

6.

In jedem Amtsblatt wird der Redaktionsschluss für das nächste Amtsblatt und der nächste Erscheinungstermin bekanntgegeben.

7.

Nach Redaktionsschluss eingegangene Beiträge werden nicht berücksichtigt. Direkt an den Verlag gesandte Beiträge werden nicht bearbeitet.

Datenschutzhinweise

zu Veröffentlichungen im Amtsblatt gem. DSGVO:

Für alle in diesem Amtsblatt erscheinenden Veröffentlichungen im nichtamtlichen Teil (z.B. von Kindergärten, Schulen, Vereinen und sonstigen Institutionen) trägt die Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“ keine Verantwortung. Die Verantwortung im Sinne der DSGVO für veröffentlichte Fotos und Texte liegen bei den Einreichern bzw. Autoren/Verfassern.

Informationspflicht nach Art. 13 DSGVO:

Im Rahmen unserer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit werden personenbezogene Daten zur Veröffentlichung im Amtsblatt in gedruckter Version und durch Veröffentlichung des Amtsblattes auf der Webseite der VG „Nesseaue“ verwendet. Die Daten sind bei Veröffentlichung im Internet weltweit abrufbar und über Suchmaschinen zugreifbar. Eine Weiterverwendung durch Dritte kann daher nicht ausgeschlossen werden.