Titel Logo
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Nesseaue"
Ausgabe 12/2025
Verwaltungsgemeinschaft "Nesseaue"
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtlicher Teil

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue" für das Haushaltsjahr 2025 wurde von der Gemeinschaftsversammlung in öffentlicher Sitzung

am 20.10.2025 mit Beschluss Nr.: 34/2025

beschlossen.

Die Haushaltssatzung wurde dem Landratsamt Gotha, Kommunalaufsicht angezeigt.

Mit Schreiben des Landratsamtes Gotha vom 03.11.2025 wurde gemäß § 52 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) und § 36 Abs.1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) i. V. m. §§ 60 Abs. 1 Satz 2, 57 Abs. 3 Satz 2 und 21 Abs. 3 ThürKO der Eingang der Satzung bestätigt.

Der laut § 5 der Nachtragshaushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag des Kassenkredites zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem 1. Nachtragshaushaltsplan beträgt 270.000 €.

Es wurden keine Auflagen erteilt.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung des Jahres 2025 wird hiermit im Amtsblatt Nr. 12/2025 veröffentlicht.

Sie liegt in der Zeit vom 01.12.2025 - 14.12.2025 zur Einsichtnahme aus.

Gleichzeitig liegt der 1.Nachtragshaushaltsplan des Jahres 2023 in der Zeit

vom 01.12.2025 - 14.12.2025

in der Verwaltungsgemeinschaft,,Nesseaue" zu den üblichen Dienstzeiten für alle Bürgerinnen und Bürger zur Einsichtnahme aus.

Friemar, den 04. November 2025

gez. Kalmring-Schlott

Vorsitzende der

Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue"

Nachtragshaushaltssatzung

der Gemeinde VG Nesseaue

für das Haushaltsjahr 2025

1. Nachtragshaushaltssatzung

Auf Grund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Nesseaue folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen u. Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 0,00 € um 0,00 € vermindert /0,00 € -erhöht und damit auf 0,00 € neu festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 0,00 € um 0,00 € vermindert / 0,00 € -erhöht und damit auf 0,00 € neu festgesetzt.

§ 4

Die Umlage der Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue", die von den Mitgliedsgemeinden erhoben wird, bleibt unverändert bei 17,70 € pro Einwohner und Monat.

Eine Änderung lt. statistischem Landesamt gegenüber der Haushaltsplanaufstellung 2025 hat sich bei den Einwohnern ergeben von: 5.512 auf 5.609.

§ 5

Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite aufgenommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von 270.000,00 € unverändert auf 270.000 € festgelegt.

§ 6

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 7

Diese 1. Nachtragssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Friemar, den 04. November 2025

Verwaltungsgemeinschaft Nesseaue

gez. Kalmring-Schlott

Vorsitzende