Die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue" für das Haushaltsjahr 2025 wurde von der Gemeinschaftsversammlung in öffentlicher Sitzung
am 20.10.2025 mit Beschluss Nr.: 34/2025
beschlossen.
Die Haushaltssatzung wurde dem Landratsamt Gotha, Kommunalaufsicht angezeigt.
Mit Schreiben des Landratsamtes Gotha vom 03.11.2025 wurde gemäß § 52 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) und § 36 Abs.1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) i. V. m. §§ 60 Abs. 1 Satz 2, 57 Abs. 3 Satz 2 und 21 Abs. 3 ThürKO der Eingang der Satzung bestätigt.
Der laut § 5 der Nachtragshaushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag des Kassenkredites zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem 1. Nachtragshaushaltsplan beträgt 270.000 €.
Es wurden keine Auflagen erteilt.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung des Jahres 2025 wird hiermit im Amtsblatt Nr. 12/2025 veröffentlicht.
Sie liegt in der Zeit vom 01.12.2025 - 14.12.2025 zur Einsichtnahme aus.
Gleichzeitig liegt der 1.Nachtragshaushaltsplan des Jahres 2023 in der Zeit
vom 01.12.2025 - 14.12.2025
in der Verwaltungsgemeinschaft,,Nesseaue" zu den üblichen Dienstzeiten für alle Bürgerinnen und Bürger zur Einsichtnahme aus.
Friemar, den 04. November 2025
gez. Kalmring-Schlott
Vorsitzende der
Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue"
1. Nachtragshaushaltssatzung
Auf Grund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Nesseaue folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
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| erhöht (+) um | vermindert (-) um | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge | |
|
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| gegenüber bisher | nunmehr festgesetzt auf |
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| € | € | € | € |
| a) | im Verwaltungshaushalt | ||||
| die Einnahmen | 33.800 € | 0 € | 1.632.400 € | 1.666.200 € |
| die Ausgaben | 33.800 € | 0 € | 1.632.400 € | 1.666.200 € |
| b) | im Vermögenshaushalt | ||||
| die Einnahmen | 23.200 € | 0 € | 153.900 € | 177.100 € |
| die Ausgaben | 23.200 € | 0 € | 153.900 € | 177.100 € |
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen u. Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 0,00 € um 0,00 € vermindert /0,00 € -erhöht und damit auf 0,00 € neu festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 0,00 € um 0,00 € vermindert / 0,00 € -erhöht und damit auf 0,00 € neu festgesetzt.
§ 4
Die Umlage der Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue", die von den Mitgliedsgemeinden erhoben wird, bleibt unverändert bei 17,70 € pro Einwohner und Monat.
Eine Änderung lt. statistischem Landesamt gegenüber der Haushaltsplanaufstellung 2025 hat sich bei den Einwohnern ergeben von: 5.512 auf 5.609.
§ 5
Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite aufgenommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag von 270.000,00 € unverändert auf 270.000 € festgelegt.
§ 6
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 7
Diese 1. Nachtragssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Friemar, den 04. November 2025
Verwaltungsgemeinschaft Nesseaue
gez. Kalmring-Schlott
Vorsitzende