In der Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“ mit Sitz in 99869 Friemar, Dr.-Külz-Straße 4 ist vorgesehen, ab 01.01.2025 die unbefristete Stelle als
in Teilzeitbeschäftigung/Minijob zu besetzen.
Der Stelleninhaber hat Anspruch auf Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns (§ 1 Abs. 1 MiLoG) in Höhe von 12,82 EUR (gültig ab 01/2025) je Arbeitsstunden.
Der gesetzliche Mindestlohn wird an die jeweils gültige Fassung der Mindestlohnkommission und an die gesetzlich geregelte Verdienstgrenze angepasst.
Das Aufgabengebiet umfasst unter anderem:
| - | Aufbau- und Abbau des VG Zeltes |
| - | VG Zelt zu Reparaturen/Wartungen transportieren |
| - | Abrechnung erfolgt nach Zeitanteil pro Monat |
| - | ein Arbeitszeitnachweis ist zu führen |
Anforderungen an den Stelleninhaber:
| - | handwerkliches Geschick |
| - | Einsatzbereitschaft auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten - Wochenende und nach Feierabend im Rahmen der dienstlichen Notwendigkeiten |
| - | selbständiges Arbeiten zwingend notwendig, Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Flexibilität und Teamfähigkeit |
| - | Besitz des Führerscheins der Klassen BE, C1E notwendig, da das Zelt mit einem größeren Anhänger zu transportieren ist |
Die monatliche Arbeitszeit beträgt max. 6,0 und 10,0 Stunden.
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit E-Mail-Adresse und den üblichen Unterlagen (Bewerbungsanschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Lichtbild) richten Sie bitte bis spätestens zum 31.12.2024 an:
| Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“, |
| Hauptamt - Personalangelegenheiten, |
| Dr.-Külz-Straße 4, 99869 Friemar |
| Kennwort: Zeltbeauftragter |
| oder an: | |
| bewerbung@vg-nesseaue.de |
Als Ansprechpartnerin steht Frau Kalmring unter der Telefonnummer 036258/535-12 zur Verfügung.
gez. Birte Kalmring
Gemeinschaftsvorsitzende
Schwerbehinderte Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Stellenausschreibung richtet sich in gleicher Weise an alle Geschlechter.
Es wird darauf hingewiesen, dass durch die Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“ der Zugang für den Empfang verschlüsselter E-Mails noch nicht eröffnet ist und somit die Vertraulichkeit der Information für den Übertragungsweg nicht gewährleistet werden kann. Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet. Anlagen und Nachweise zur Bewerbung sind in Kopie einzureichen. Wird die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen gewünscht, ist ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beizufügen.
Mit Abgabe ihrer Bewerbung stimmen Bewerber*innen der Speicherung ihrer personenbezogenen Daten zu, soweit diese im Rahmen des Auswahlverfahrens benötigt werden. Diese Daten werden nur für das Auswahlverfahren verwendet und die Dauer des Verfahrens gespeichert und spätestens drei Monate nach dessen Abschluss gelöscht.