Aus gegebenem Anlass informiert das Ordnungsamt der VG Nesseaue über die Rechte und Pflichten als Grundstückseigentümer oder als Pächter.
Sie als Grundstückseigentümer sind grundsätzlich für das Entfernen von Laub auf Ihrem Grundstück verantwortlich, selbst wenn es vom Nachbarn stammt. Das gilt auch für Laub, das sich auf den angrenzenden öffentlichen Gehwegen ansammelt, da die Räumpflicht in den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“ auf die Anlieger übertragen ist.
Ihre Verantwortlichkeiten als Grundstückseigentümer oder Pächter eines Grundstückes:
Laub auf Ihrem Grundstück: Sie sind für die Beseitigung von Laub auf Ihrem eigenen Grundstück zuständig, auch wenn es von Bäumen des Nachbarn stammt.
Laub auf öffentlichen Wegen: Sie sind in der Regel für das Fegen des Laubes auf dem angrenzenden Gehweg und der Straße verantwortlich, um Rutschgefahren zu vermeiden. Die Pflicht kann aber auch im Mietvertrag auf die Mieter übertragen werden.
Kontrollpflicht: Als Vermieter haben Sie eine Kontroll- und Überwachungspflicht, um sicherzustellen, dass die Mieter ihren Räumpflichten nachkommen.
Das gesetzwidrige Verbringen von Laub Strauch- und Grünschnitt auf gemeindeeigene Grundstücke im Innen- und Außenbereich ist verboten und stellt eine strafbewehrte Ordnungswidrigkeit dar.
Der Verursacher ist schadenersatzpflichtig für die Entsorgungskosten.
Ihr Ordnungsamt
Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“