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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Nesseaue"
Ausgabe 2/2023
Verwaltungsgemeinschaft "Nesseaue"
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Bekanntmachung

Die Verwaltungskostensatzung der Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue" wurde am 16.12.2022 mit Beschluss-Nr. 390/2022 durch die Gemeinschaftsversammlung beschlossen. Die Verwaltungskostensatzung der Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue" wurde dem Landratsamt Gotha - Kommunalaufsicht - zur Erteilung der Eingangsbestätigung übersandt. Die Kommunalaufsicht erteilte die Eingangsbestätigung mit Schreiben vom 22.12.2022. Die Verwaltungskostensatzung darf gemäß § 2 Abs. 5 S. 3 ThürKAG vor Ablauf eines Monats nach Erhalt der Eingangsbestätigung veröffentlicht werden.

Hinweis gemäß § 52 ThürKO i. V. m. § 21 Abs. 4 ThürKO

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 52 ThürKO i.V. m. § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Die Entschädigungssatzung sowie der Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO werden hiermit im Amtsblatt Nr. 02/2023 der Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue" veröffentlicht.

Friemar, den 04.01.2023

Kalmring

Gemeinschaftsvorsitzende