Die Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“ für das Haushaltsjahr 2025 wurde von der Gemeinschaftsversammlung in öffentlicher Sitzung
| am 25.11.2024 mit Beschluss Nr. 11/2024 |
beschlossen.
Die Haushaltssatzung wurde dem Landratsamt Gotha, Kommunalaufsicht angezeigt.
Mit Schreiben des Landratsamtes Gotha vom 12.12.2024 wurde gemäß § 52 Abs. 2 ThürKO und § 36 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) i. V. m §§ 57 Abs. 3 Satz 2 und 21 Abs. 3 ThürKO der Eingang der Satzung bestätigt.
Der laut § 5 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag des Kassenkredites zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan beträgt 270.000,00 €.
Es wurden keine Auflagen erteilt.
Die Haushaltssatzung des Jahres 2025 wird hiermit im Amtsblatt Nr. 02/2025 veröffentlicht.
Sie liegt in der Zeit
| vom 03.02.2025 - 14.02.2025 |
zur Einsichtnahme aus.
Gleichzeitig liegt der Haushaltsplan in der Zeit
| vom 03.02.2025 - 14.02.2025 |
in der Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue" zu den üblichen Dienstzeiten
zur Einsichtnahme aus.
Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres, ist der Haushaltsplan nach § 80 Abs.3 Satz 1 ThüKO zur Einsichtnahme zur Verfügung zu halten.
Friemar, den 13.01.2025 — Siegel
Verwaltungsgemeinschaft Nesseaue
gez. Kalmring
Gemeinschaftsvorsitzende