Aufgrund des § 52 Abs. 2 ThürKO i.V.m § 36 Abs. 1 ThürKGG sowie § 55 Abs. 1 Satz 1 ThürKO erlässt die Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue" folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt, er schließt
| im Verwaltungshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit — 1.632.400,00 Euro |
| und | |
| im Vermögenshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit — 153.900,00 Euro |
ab.
§ 2
Eine Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ist nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Verwaltungsgemeinschaft Nesseaue erhebt gemäß § 50 Abs. 2 Satz 2 ThürKO zur Deckung des Finanzbedarfs und zur Durchführung der ihr übertragenen Verwaltungsaufgaben von den Mitgliedsgemeinden eine Umlage in Höhe von 17,70 Euro je Einwohner und Monat.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 270.000,00 Euro festgesetzt.
§ 6
Stellenplan siehe Anlage
§ 7
Die Haushaltsatzung tritt mit dem 01.01.2025 in Kraft.
Friemar, den 13.01.2025 — Siegel
Verwaltungsgemeinschaft Nesseaue
gez. Kalmring
Gemeinschaftsvorsitzende