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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Nesseaue"
Ausgabe 2/2025
Verwaltungsgemeinschaft "Nesseaue"
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Amtlicher Teil

Haushaltssatzung

der Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue"

(Landkreis Gotha)

für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des § 52 Abs. 2 ThürKO i.V.m § 36 Abs. 1 ThürKGG sowie § 55 Abs. 1 Satz 1 ThürKO erlässt die Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue" folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt, er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit — 1.632.400,00 Euro

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit — 153.900,00 Euro

ab.

§ 2

Eine Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ist nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Verwaltungsgemeinschaft Nesseaue erhebt gemäß § 50 Abs. 2 Satz 2 ThürKO zur Deckung des Finanzbedarfs und zur Durchführung der ihr übertragenen Verwaltungsaufgaben von den Mitgliedsgemeinden eine Umlage in Höhe von 17,70 Euro je Einwohner und Monat.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 270.000,00 Euro festgesetzt.

§ 6

Stellenplan siehe Anlage

§ 7

Die Haushaltsatzung tritt mit dem 01.01.2025 in Kraft.

Friemar, den 13.01.2025  — Siegel

Verwaltungsgemeinschaft Nesseaue

gez. Kalmring

Gemeinschaftsvorsitzende