Auf der Suche nach Nahrung und Unterschlupf rücken Waschbären zunehmend in die Nähe der Eigenheime unserer Gemeinden. In jüngster Zeit kam es daher vermehrt zu Sichtungen der kleinen Bären. Eine gesetzlich vorgeschriebene behördliche Zuständigkeit des Ordnungsamtes für die Beseitigung von Problemen durch Waschbären in Wohngebieten und Kleingärten gibt es in Thüringen nicht. Dennoch steht das Ordnungsamt Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen einer Beratung unterstützend zur Seite.
Waschbären suchen meist Unterschlupf unter Dächern, in Garagen oder Schuppen. Die Sicherung von Dachkonstruktionen ist daher unerlässlich bei ersten Sichtungen. Entfernen Sie überhängende Äste, Wandbewuchs oder Rankgitter von Fassaden, um den Waschbären den Zugang zum Dach zu erschweren. Kletterbarrieren an Fallrohren können hilfreich sein, schützen jedoch nicht immer.
Vermeiden sie ein Nahrungsangebot für den Allesfresser, sichern Sie Mülltonnen und entfernen Sie nach Möglichkeit zeitnah das Fallobst im Garten aber auch das Vogelfutter.
Hat sich ein Waschbär bereits in der Nachbarschaft niedergelassen, lässt er sich am besten durch eine Kombination von Ultraschall, wechselndem Licht mit Bewegungsmelder sowie Wasserstrahl-Tiervertreibern vertreiben. Wichtig hierbei ist eine gute Kommunikation mit der Nachbarschaft zur Maßnahmenabstimmung.
Sollte sich das Problem durch die eigenen Maßnahmen nicht beheben lassen, fallen Waschbären unter das Jagdrecht und dürfen von berechtigten Personen gejagt und getötet werden. Hierzu wenden sie sich an den für Ihr Gebiet zuständigen Jagdpächter.
Verwaltungsgemeinschaft “Nesseaue“
Ordnungsamt