Die Gemeinschaftsversammlung der VG „Nesseaue“ hat nach Einarbeitung des „Siedlungsflächenkonzept Erfurter Kreuz“ den Flächennutzungsplan im Sommer 2024 zur Genehmigung beim Landesverwaltungsamt Thüringen eingereicht. Aufgrund der politischen Entscheidung einer vorrangigen Bearbeitung von Windkraft der Regionalplanungsgruppe während der Genehmigungsphase konnten die unter Vorbehalt der Einplanung des „Siedlungsflächenkonzept Erfurt Kreuz“ in den Regionalplan vorbehaltenen Wohnbauflächen nicht durch das Landesverwaltungsamt genehmigt werden. Die Verwaltungsgemeinschaft hat sich daher entschlossen, nicht vier bis fünf Jahre auf die Einarbeitung des o. g. Konzeptes in den Regionalplan zu warten und die Vorbehaltsflächen zu entfernen. Dies hatte zur Folge, dass die vorbehaltlich ausgewiesenen Wohnbauflächen vollends gestrichen wurden und der Wohnbedarf ohne die Betrachtung des „Siedlungsflächenkonzeptes Erfurter Kreuz“ angepasst wurde. Im Rahmen der Änderungen wurden die bestehenden Gewerbeflächen der Gemeinden Friemar und Bienstädt im Flächennutzungsplan auf ihre tatsächliche Größe reduziert. Dies stellt eine Änderung der Grundzüge der bisherigen Planung dar, wodurch der Plan als 2. Entwurf erneut offengelegt werden muss und alle Träger von öffentlichem Interesse zu den Änderungen angehört werden sollen.
Die Gemeinschaftsversammlung der VG „Nesseaue“ hat am 28.01.2025 den 2. Entwurf des Gemeinsamen Flächennutzungsplanes mit Stand 15.01.2025 bestehend aus folgenden Teilen und Anlagen beschlossen.
| - | Gemeinsamer Flächennutzungsplan 2. Entwurf mit Stand 15.01.2025 |
| - | Begründung zum 2. Entwurf des FNP in der Fassung vom 15.01.2025 |
| - | Umweltbericht zum 2. Entwurf des FNP in der Fassung vom 15.01.2025 |
| - | Beiplan zum Umweltbericht des FNP in der Fassung vom 15.01.2025 |
| - | Wohnbauflächenbedarfsanalyse (Stand 06/2023) + Ergänzung 15.01.2025 |
| - | Beschluss der Gemeinschaftsversammlung der VG Nesseaue vom 25.04.2022 über die Verteilung von Wohnbauflächenpotenzialen auf Grundlage der Ergebnisse der Wohnflächenbedarfsanalyse vom 12.03.2022 |
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB beschließt die Gemeinschaftsversammlung, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, zum Entwurf des Gemeinsamen Flächennutzungsplans zu beteiligen. Die Beteiligung soll dabei in Anwendung der Regelungen des § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB erfolgen. Die dazu zu verwendende Plattform ist die Webseite der VG „Nesseaue“.
Der 2. Entwurf des Gemeinsamen Flächennutzungsplanes und dessen Begründung, der Umweltbericht zum Entwurf des gemeinsamen Flächennutzungsplans und weitere Anlagen zur Begründung sollen vom 06.02.2025 bis 06.03.2025 im Verwaltungsgebäude der Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“, Dr.-Külz-Straße 4, innerhalb der Dienstzeiten der Verwaltung
| • | Montag | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr |
| • | Dienstag | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr |
| • | Mittwoch | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr |
| • | Donnerstag | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 17.00 Uhr |
| • | Freitag | 09.00 Uhr - 12.00 Uhr |
(außer feiertags)
gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen. Während der Auslegungsfrist besteht die Gelegenheit, zu den Änderungen der Planung von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorzubringen.
Zusätzlich und zeitgleich zur Offenlage können gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB die Unterlagen zum 2. Entwurf des Flächennutzungsplanes auf der Webseite der Verwaltungsgemeinschaft Nesseaue unter folgender Adresse von der Öffentlichkeit eingesehen werden:
https://www.vg-nesseaue.de/bekanntmachungen/index.php
Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“