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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Nesseaue"
Ausgabe 3/2023
Verwaltungsgemeinschaft "Nesseaue"
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Auslegung des Gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft "Nesseaue"

Die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“ haben mit Beschluss der Gemeinschaftsversammlung sowie den tangierenden Gemeinderatsbeschlüssen der Gemeinden Bienstädt, Eschenbergen, Friemar, Molschleben, Nottleben, Pferdingsleben, Tröchtelborn und Zimmernsupra eine Zweckvereinbarung zur Übertragung der Flächennutzungsplanung der Mitgliedsgemeinden Bienstädt, Eschenbergen, Friemar, Molschleben, Nottleben, Pferdingsleben, Tröchtelborn und Zimmernsupra an die Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“ beschlossen.

Die Zweckvereinbarung erlangte mit Anzeige bei der Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Gotha Rechtskraft. Ziel der Zweckvereinbarung ist die Erarbeitung eines gemeinsamen Flächennutzungsplanes für die vorgenannten Gemeinden. Beschließendes Gremium ist die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“.

Darauf aufbauend, hat die Gemeinschaftsversammlung der VG „Nesseaue“ in ihrer Sitzung am 19. August 2020 mit Beschluss-Nummer 333/2020 die Aufstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplanes für die Gemarkungsflächen der Gemeinden Bienstädt, Eschenbergen, Friemar, Molschleben, Nottleben, Pferdingsleben, Tröchtelborn und Zimmernsupra beschlossen. Der Beschluss wurde im Amtsblatt der VG „Nesseaue“ bekannt gemacht.

Im Ergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zum Vorentwurf des gemeinsamen Flächennutzungsplans (14.06.2021 - 20.07.2021) nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Stellungnahmen der mit Schreiben vom 01.06.2021 nach § 4 Abs. 1 BauGB beteiligten Träger öffentlicher Belange wurde am 30.05.2022 die Abwägung der eingegangenen Hinweise von Bürgern und der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf durch die Gemeinschaftsversammlung der VG „Nesseaue“ durchgeführt und beschlossen.

Basierend auf den Abwägungsbeschlüssen vom 30.05.2022 wurde der Vorentwurf des Gemeinsamen Flächennutzungsplans einschließlich Begründung zum Entwurf mit Stand 30.01.2023 überarbeitet. Parallel dazu wurde basierend auf den Hinweisen der beteiligten Träger öffentlicher Belange der gemäß BauGB erforderliche Umweltbericht mit Stand 30.01.2023 zum Entwurf des gemeinsamen Flächennutzungsplans erarbeitet.

Die Gemeinschaftsversammlung der VG „Nesseaue“ beschließt hiermit den Entwurf des gemeinsamen Flächennutzungsplanes mit Stand 30.01.2023, bestehend aus folgenden Teilen und Anlagen:

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Gemeinsamer Flächennutzungsplan (FNP)-Entwurf mit Stand 30.01.2023

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Begründung zum Entwurf des FNP in der Fassung vom 30.01.2023

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Umweltbericht zum Entwurf des FNP in der Fassung vom 30.01.2023

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Beiplan zum Umweltbericht des FNP in der Fassung vom 30.01.2023

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Wohnbauflächenbedarfsanalyse in der Fassung vom 12.03.2022

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Beschluss der Gemeinschaftsversammlung der VG „Nesseaue“ vom 25.04.2022 über die Verteilung von Wohnbauflächenpotentialen auf Grundlage der Ergebnisse der Wohnflächenbedarfsanalyse vom 12.03.2022

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB beschließt die Gemeinschaftsversammlung, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, zum Entwurf des gemeinsamen Flächennutzungsplans zu beteiligen.

Die Beteiligung soll dabei in Anwendung der Regelungen des § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB erfolgen. Die dazu zu verwendende Plattform ist die Web-Site der VG „Nesseaue“.

Der Entwurf des gemeinsamen Flächennutzungsplanes und dessen Begründung, der Umweltbericht zum Entwurf des gemeinsamen Flächennutzungsplans und weitere Anlagen zur Begründung liegen

vom 27.02.2023 bis 31.03.2023

im Verwaltungsgebäude der Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“, Dr.-Külz-Straße 4, 99869 Friemar, innerhalb der Dienstzeiten der Verwaltung

Montag

09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Dienstag

09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

Mittwoch

09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Donnerstag

09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr

Freitag

09:00 Uhr - 12:00 Uhr

(außer feiertags)

gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung. Von Jedermann können Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Zusätzlich und zeitgleich zur Offenlage können gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB die Unterlagen zum Entwurf des gemeinsamen Flächennutzungsplanes auf der Web-Site der Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“ unter folgender Adresse eingesehen werden:

https://www.vg-nesseaue.de/bekanntmachungen/index.php

Hinweise:

Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist anderenfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Flächennutzungsplanverfahrens eingewilligt. Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung der Gemeinschaftsversammlung entschieden.

In Umsetzung der Informationspflicht der EU-Datenschutzgrundverordnung können in den Räumen der Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“ innerhalb der oben genannten Öffnungszeiten die erforderlichen Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Verfahrens eingesehen werden. Dabei handelt es sich insbesondere um Angaben zu den Kontaktdaten der Verantwortlichen und Datenschutzbeauftragten, dem Zweck und den Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, den personenbezogenen Daten, den betroffenen Personen, den Empfängern personenbezogener Daten, die Dauer der Speicherung, die Rechte der Betroffenen und zum Beschwerderecht bei Aufsichtsbehörden.

Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über den gemeinsamen Flächennutzungsplan unberücksichtigt.

B. Kalmring

Gemeinschaftsvorsitzende