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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Nesseaue"
Ausgabe 3/2025
Verwaltungsgemeinschaft "Nesseaue"
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Amtlicher Teil

zum Erwerb des Untersuchungsberechtigungsscheins ab 01.01.2025

Vor Beginn einer Ausbildung oder Beschäftigung müssen sich Jugendliche gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Durch diese Untersuchung wird festgestellt, ob der Jugendliche den Anforderungen der Tätigkeit körperlich gewachsen ist und keine Gefährdungen für seine Gesundheit und Entwicklung zu erwarten sind.

Der individuelle Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) kann ab 2025 in Thüringen vollständig digital beantragt werden.

Im Ausnahmefall erhalten Sie den Untersuchungsberechtigungsschein schriftlich oder durch persönliches Erscheinen beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, Abteilung Arbeitsschutz.

Weitere Informationen finden Sie unter

https://verbraucherschutz.thueringen.de/ubs.

Seit dem 01.01.2025 ist eine Ausstellung des Untersuchungsberechtigungsscheines (UBS) durch das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“ nicht mehr möglich.