Die Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Nesseaue für das Haushaltsjahr 2026 wurde von der Gemeinschaftsversammlung in öffentlicher Sitzung
am 24.11.2025 mit Beschluss Nr. 41/2025
beschlossen.
Die Haushaltssatzung wurde dem Landratsamt Gotha, Kommunalaufsicht angezeigt.
Mit Schreiben des Landratsamtes Gotha vom 15.01.2026 wurde gemäß § 52 Abs. 2 ThürKO und § 36 Abs.1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) i. V. m §§ 57 Abs. 3 Satz 2 und 21 Abs. 3 ThürKO der Eingang der Satzung bestätigt.
Es wurden keine Auflagen erteilt.
Die Haushaltssatzung des Jahres 2026 wird hiermit im Amtsblatt Nr. 02/2026
veröffentlicht.
Sie liegt in der Zeit
vom 02.03.2026 - 13.03.2026
zur Einsichtnahme aus.
Gleichzeitig liegt der Haushaltsplan in der Zeit
vom 02.03.2026 - 13.03.2026
in der Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“ zu den üblichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme aus.
Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres, ist der Haushaltsplan nach § 80 Abs.3 Satz 1 ThüKO zur Einsichtnahme zur Verfügung zu halten.
Friemar, den 11.02.2026 — Siegel
Verwaltungsgemeinschaft Nesseaue
Kalmring-Schlott
Gemeinschaftsvorsitzende