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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Nesseaue"
Ausgabe 3/2026
Verwaltungsgemeinschaft "Nesseaue"
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Haushaltssatzung

Haushaltssatzung

der Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“

(Landkreis Gotha)

für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des § 52 Abs. 2 ThürKO i.V.m § 36 Abs. 1 ThürKGG sowie § 55 Abs. 1 Satz 1 ThürKO erlässt die Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“ folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt, er schließt im

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

1.736.170,00 Euro

und im

Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

82.500,00 Euro

ab.

§ 2

Eine Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ist nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Verwaltungsgemeinschaft Nesseaue erhebt gemäß § 50 Abs. 2 Satz 2 ThürKO zur Deckung des Finanzbedarfs und zur Durchführung der ihr übertragenen Verwaltungsaufgaben von den Mitgliedsgemeinden eine Umlage in Höhe von 17,70 Euro je Einwohner und Monat.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 270.000,00 Euro festgesetzt.

§ 6

Stellenplan siehe Anlage

§ 7

Die Haushaltsatzung tritt mit dem 01.01.2026 in Kraft.

Friemar, den 11.02.2026 — Siegel

Verwaltungsgemeinschaft Nesseaue

Kalmring-Schlott

Gemeinschaftsvorsitzende