Aufgrund des § 52 Abs. 2 ThürKO i.V.m § 36 Abs. 1 ThürKGG sowie § 55 Abs. 1 Satz 1 ThürKO erlässt die Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“ folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt, er schließt im
| Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.736.170,00 Euro |
| und im | ||
| Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 82.500,00 Euro |
ab.
§ 2
Eine Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ist nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Verwaltungsgemeinschaft Nesseaue erhebt gemäß § 50 Abs. 2 Satz 2 ThürKO zur Deckung des Finanzbedarfs und zur Durchführung der ihr übertragenen Verwaltungsaufgaben von den Mitgliedsgemeinden eine Umlage in Höhe von 17,70 Euro je Einwohner und Monat.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 270.000,00 Euro festgesetzt.
§ 6
Stellenplan siehe Anlage
§ 7
Die Haushaltsatzung tritt mit dem 01.01.2026 in Kraft.
Friemar, den 11.02.2026 — Siegel
Verwaltungsgemeinschaft Nesseaue
Kalmring-Schlott
Gemeinschaftsvorsitzende