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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Nesseaue"
Ausgabe 4/2023
Verwaltungsgemeinschaft "Nesseaue"
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Bekanntmachung

Die 1. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue" wurde

am 12.01.2023 mit Beschluss-Nr. 396/2023

durch die Gemeinschaftsversammlung beschlossen. Die 1. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue" wurde dem Landratsamt Gotha - Kommunalaufsicht - zur Erteilung der Eingangsbestätigung übersandt.

Die Kommunalaufsicht erteilte die Eingangsbestätigung mit Schreiben vom 15.02.2023. Die 1. Änderungssatzung darf gemäß § 21 Abs. 3 S. 3 ThürKO vor Ablauf eines Monats nach Erhalt der Eingangsbestätigung veröffentlicht werden.

Hinweis gemäß § 52 ThürKO i. V. m. § 21 Abs. 4 ThürKO

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 52 ThürKO i.V. m. § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Die 1. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue" sowie der Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO werden hiermit im Amtsblatt Nr. 04/2023 der Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue" veröffentlicht.

Friemar, den 21.02.2023

gez. Kalmring

Gemeinschaftsvorsitzende