Die Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Nesseaue für das Haushaltsjahr 2023 wurde von der Gemeinschaftsversammlung in öffentlicher Sitzung
| am 30.01.2023 mit Beschluss Nr. 400/2023 |
beschlossen.
Die Haushaltssatzung wurde dem Landratsamt Gotha, Kommunalaufsicht angezeigt.
Mit Schreiben des Landratsamtes Gotha vom 08.02.2023 wurde gemäß § 52 Abs. 2 ThürKO und § 36 Abs.1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) i. V. m §§ 57 Abs. 3 Satz 2 und 21 Abs. 3 ThürKO der Eingang der Satzung bestätigt.
Der laut § 5 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag des Kassenkredites zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan beträgt 242.000,00 €.
Es wurden keine Auflagen erteilt.
Die Haushaltssatzung des Jahres 2023 wird hiermit im Amtsblatt Nr. 04/2023 veröffentlicht.
| Sie liegt in der Zeit | vom 03.04.2023 - 20.04.2023 |
| zur Einsichtnahme aus. | |
Gleichzeitig liegt der Haushaltsplan in der Zeit
| vom 03.04.2023 - 20.04.2023 |
in der Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue" zu den üblichen Dienstzeiten
zur Einsichtnahme aus.
Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres, ist der Haushaltsplan nach § 80 Abs.3 Satz 1 ThüKO zur Einsichtnahme zur Verfügung zu halten.
Friemar, den 28.03.2023 — Siegel
gez. Kalmring
Gemeinschaftsvorsitzende