Ab 01.01.2024 beginnt die Amtszeit der in der Strafrechtspflege tätigen Schöffen und Jugendschöffen.
Von unseren Mitgliedsgemeinden müssen deshalb Vorschlagslisten für die Wahl der Erwachsenen-Schöffen erstellt werden.
Die entsprechenden Erklärungen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl als Schöffin/Schöffe sind in der Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“ erhältlich. Informationsmaterial über dieses Ehrenamt in der Justiz erhalten Sie ebenfalls in Ihrer VG „Nesseaue“.
Die Erklärung kann dann ausgefüllt wieder in der Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“ abgegeben werden.
Von wenigen Ausnahmen abgesehen, kann jeder Mann und jede Frau zwischen 25 und 70 Jahren mit deutscher Staatsangehörigkeit Schöffe bzw. Schöffin werden. Eine besondere Qualifikation ist nicht erforderlich.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, die an der Wahrnehmung dieser verantwortungsvollen und interessanten Tätigkeit Interesse haben, sich über die Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“ zur Aufnahme in die Vorschlagsliste der jeweiligen Wohnsitzgemeinde bis zum 15.04.2023 zu bewerben.
Als Ansprechpartner steht Ihnen Frau Priemer (Tel.: 036258/53511) gern zur Verfügung.
Kalmring
Gemeinschaftsvorsitzende