Die Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Nesseaue für das Haushaltsjahr 2024 wurde von der Gemeinschaftsversammlung in öffentlicher Sitzung
am 15.01.2024 mit Beschluss Nr. 414/2024
beschlossen.
Die Haushaltssatzung wurde dem Landratsamt Gotha, Kommunalaufsicht angezeigt.
Mit Schreiben des Landratsamtes Gotha vom 09.02.2024 wurde gemäß § 52 Abs. 2 ThürKO und § 36 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) i. V. m §§ 57 Abs. 3 Satz 2 und 21 Abs. 3 ThürKO der Eingang der Satzung bestätigt.
Der laut § 5 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag des Kassenkredites zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan beträgt 260.000,00 €.
Es wurden keine Auflagen erteilt.
Die Haushaltssatzung des Jahres 2024 wird hiermit im Amtsblatt Nr. 04/2024 veröffentlicht.
Sie liegt in der Zeit
vom 02.04.2024 - 18.04.2024
zur Einsichtnahme aus.
Gleichzeitig liegt der Haushaltsplan in der Zeit
vom 02.04.2024 - 18.04.2024
in der Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue" zu den üblichen Dienstzeiten
zur Einsichtnahme aus.
Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres, ist der Haushaltsplan nach § 80 Abs.3 Satz 1 ThüKO zur Einsichtnahme zur Verfügung zu halten.
Friemar, den 05.03.2024 — Siegel
gez. Kalmring
Gemeinschaftsvorsitzende