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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Nesseaue"
Ausgabe 4/2024
Verwaltungsgemeinschaft "Nesseaue"
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Amtlicher Teil

Die Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Nesseaue für das Haushaltsjahr 2024 wurde von der Gemeinschaftsversammlung in öffentlicher Sitzung

am 15.01.2024 mit Beschluss Nr. 414/2024

beschlossen.

Die Haushaltssatzung wurde dem Landratsamt Gotha, Kommunalaufsicht angezeigt.

Mit Schreiben des Landratsamtes Gotha vom 09.02.2024 wurde gemäß § 52 Abs. 2 ThürKO und § 36 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) i. V. m §§ 57 Abs. 3 Satz 2 und 21 Abs. 3 ThürKO der Eingang der Satzung bestätigt.

Der laut § 5 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag des Kassenkredites zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan beträgt 260.000,00 €.

Es wurden keine Auflagen erteilt.

Die Haushaltssatzung des Jahres 2024 wird hiermit im Amtsblatt Nr. 04/2024 veröffentlicht.

Sie liegt in der Zeit

vom 02.04.2024 - 18.04.2024

zur Einsichtnahme aus.

Gleichzeitig liegt der Haushaltsplan in der Zeit

vom 02.04.2024 - 18.04.2024

in der Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue" zu den üblichen Dienstzeiten

zur Einsichtnahme aus.

Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres, ist der Haushaltsplan nach § 80 Abs.3 Satz 1 ThüKO zur Einsichtnahme zur Verfügung zu halten.

Friemar, den 05.03.2024 — Siegel

gez. Kalmring

Gemeinschaftsvorsitzende