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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Nesseaue"
Ausgabe 4/2024
Verwaltungsgemeinschaft "Nesseaue"
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Amtlicher Teil

Haushaltssatzung

der Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue"

(Landkreis Gotha)

für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des § 52 Abs. 2 ThürKO i.V.m § 36 Abs. 1 ThürKGG sowie § 55 Abs. 1 Satz 1 ThürKO erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Nesseaue folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024

wird hiermit festgesetzt, er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

1.624.750,00 Euro

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

26.200,00 Euro

ab.

§ 2

Eine Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ist nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Verwaltungsgemeinschaft Nesseaue erhebt gemäß § 50 Abs. 2 Satz 2 ThürKO zur Deckung des Finanzbedarfs und zur Durchführung der ihr übertragenen Verwaltungsaufgaben von den Mitgliedsgemeinden eine Umlage in Höhe von 18,20 Euroje Einwohner und Monat.

Eine Umlage laut Zweckvereinbarung für investive Maßnahmen wird im Haushaltsjahr 2024 nicht erhoben.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 260.000,00 Euro festgesetzt.

§ 6

Stellenplan siehe Anlage

§ 7

Die Haushaltsatzung tritt mit dem 01.01.2024 in Kraft.

Friemar, den 05.03.2024 — Siegel

gez. Kalmring

Gemeinschaftsvorsitzende