Aufgrund des § 52 Abs. 2 ThürKO i.V.m § 36 Abs. 1 ThürKGG sowie § 55 Abs. 1 Satz 1 ThürKO erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Nesseaue folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024
wird hiermit festgesetzt, er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.624.750,00 Euro |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 26.200,00 Euro |
ab.
§ 2
Eine Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ist nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Verwaltungsgemeinschaft Nesseaue erhebt gemäß § 50 Abs. 2 Satz 2 ThürKO zur Deckung des Finanzbedarfs und zur Durchführung der ihr übertragenen Verwaltungsaufgaben von den Mitgliedsgemeinden eine Umlage in Höhe von 18,20 Euroje Einwohner und Monat.
Eine Umlage laut Zweckvereinbarung für investive Maßnahmen wird im Haushaltsjahr 2024 nicht erhoben.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 260.000,00 Euro festgesetzt.
§ 6
Stellenplan siehe Anlage
§ 7
Die Haushaltsatzung tritt mit dem 01.01.2024 in Kraft.
Friemar, den 05.03.2024 — Siegel
gez. Kalmring
Gemeinschaftsvorsitzende