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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Nesseaue"
Ausgabe 4/2026
Verwaltungsgemeinschaft "Nesseaue"
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Bekanntmachung der Beschlüsse

der öffentlichen Sitzung der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“ vom 23.02.2026

Beschluss-Nr.: VG Ve/0002

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt im öffentlichen Teil der Sitzung: Die Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung der Gemeinschaftsversammlung vom 24.11.2025 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis:

Mitglieder: 20, anwesend und stimmberechtigt: 16

Ja-Stimmen: 14, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 2

Beschluss-Nr.: VG Ve/0003

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt im öffentlichen Teil der Sitzung die Abwägung der Stellungnahmen des 3. Entwurfes und vorherig bereits durchgeführter Abwägungen im Rahmen der Veröffentlichungen der Entwürfe sowie den finalen gemeinsamen Flächennutzungsplan, hervorgehend aus dem 3. Entwurf unter Berücksichtigung der o. g. Abwägung von 8 Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft “Nesseaue” (Bienstädt, Eschen- bergen, Friemar, Molschleben, Nottleben, Pferdingsleben, Tröchtelborn, Zimmernsupra), bestehend aus Planzeichnung (Teil A), der Begründung (Teil B) einschließlich Umweltbericht und weiterer Anlagen sowie die Einreichung zur Genehmigung an die höhere Verwaltungsbehörde.

Abstimmungsergebnis:

Mitglieder: 20, davon anwesend und stimmberechtigt: 18

Ja-Stimmen: 17, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0,

Befangen nach § 38 ThürKO: 1

Beschluss-Nr.: VG Ve/0004

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Nesseaue beschließt in ihrer heutigen Sitzung die diesem Beschluss als Anlage beigefügte Hauptsatzung.

Abstimmungsergebnis:

Mitglieder: 20, davon anwesend und stimmberechtigt: 18

Ja-Stimmen: 18, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss-Nr.: VG Ve/0005

Die Gemeinschaftsversammlung der VG „Nesseaue“ beschließt die neue Nutzungs- und Vergabeordnung vom 06.02.2026 nebst Nutzungsvereinbarungsmuster für das Festzelt der Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“ mit den in der Niederschrift vom 23.02.2026 vermerkten Änderungen. Die Nutzungs- und Vergabeordnung mit dem Nutzungsvereinbarungsmuster ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis:

Mitglieder: 20, davon anwesend und stimmberechtigt: 18

Ja-Stimmen: 16, Nein-Stimmen: 2, Enthaltungen: 0

Bekanntmachung

der Hauptsatzung der Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“

Die Hauptsatzung der Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“ wurde am 23.02.2026 mit Beschluss-Nr. VG Ve/0004 durch die Gemeinschaftsversammlung beschlossen. Die Satzung wurde dem Landratsamt Gotha - Kommunalaufsicht - zur Genehmigung übersandt. Die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Gotha erteilte die Genehmigung mit Schreiben vom 10.03.2026.

Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Satzung nach Ablauf einen Jahres seit dieser Bekanntmachung gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Die Satzung sowie der Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO werden hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Friemar, den 10.03.2026

gez. Kalmring-Schlott

Gemeinschaftsvorsitzende

Hauptsatzung der Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“

Aufgrund von § 52 Abs. 2 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in Verbindung mit § 23 Abs. 1 Thüringer Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) und § 19 Abs. 1 sowie § 20 Abs. 1 ThürKO, jeweils in der derzeit geltenden Fassung, hat die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“ in der Sitzung am 23.02.2026 die folgende Hauptsatzung beschlossen:

§ 1

Name, Sitz, Mitgliedsgemeinden

(1) Die Verwaltungsgemeinschaft führt den Namen „Nesseaue“.

(2) Der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft ist in der Gemeinde Friemar.

(3) Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft sind Bienstädt, Eschenbergen, Friemar, Molschleben, Nottleben, Pferdingsleben, Tröchtelborn, Tüttleben und Zimmernsupra. Der räumliche Wirkungskreis der Verwaltungsgemeinschaft umfasst die Gemeindegebiete dieser Mitgliedsgemeinden.

§ 2

Dienstsiegel und Wiedererkennungszeichen

Das Dienstsiegel trägt die Umschrift Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“, Thüringen und bildet in der Mitte das Wappen des Freistaats Thüringen ab.

§ 3

Organe und Aufgaben

(1) Die Organe der Verwaltungsgemeinschaft sind die Gemeinschaftsversammlung und der Gemeinschaftsvorsitzende.

(2) Die Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft und die grundsätzliche Zuständigkeit der Organe ergeben sich aus den Vorschriften der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung sowie den daraus resultierenden Rechtsgrundlagen.

(3) Detaillierte Regelungen zum Geschäftsgang der Gremien der Verwaltungsgemeinschaft und zur Zuständigkeitsabgrenzung (z.B. Festlegung von Wertgrenzen für die Zuständigkeit von laufenden Verwaltungsangelegenheiten) werden von der Gemeinschaftsversammlung in einer Geschäftsordnung geregelt.

§ 4

Stellvertretung des

Gemeinschaftsvorsitzenden

(1) Die Gemeinschaftsversammlung wählt aus Ihrer Mitte einen ersten und einen zweiten stellvertretenden Gemeinschaftsvorsitzenden auf die Dauer ihres jeweiligen gemeindlichen Amtes. Die von der Gemeinschaftsversammlung gewählten Stellvertreter vertreten den Gemeinschaftsvorsitzenden, wenn dieser tatsächlich (z.B. Urlaub, Krankheit, längere dienstliche Abwesenheit) oder rechtlich (z.B. persönliche Beteiligung) verhindert ist in numerischer Rangfolge.

(2) Die Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft und die grundsätzliche Zuständigkeit der Organe ergeben sich aus den Vorschriften der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung sowie den daraus resultierenden Rechtsgrundlagen.

§ 5

Entschädigungen

(1) Die Vertreter der Mitgliedsgemeinden, die nicht bereits kraft Amtes Mitglied der Gemeinschaftsversammlung sind, erhalten für ihre ehrenamtliche Mitwirkung an den Beratungen und Entscheidungen der Gemeinschaftsversammlung als Entschädigung ein Sitzungsgeld in Höhe von 35,00 € für die notwendige und nachgewiesene Teilnahme an den Sitzungen. Dabei dürfen nicht mehr als zwei Sitzungsgelder pro Tag gezahlt werden.

(2) Im Falle der Verhinderungsvertretung des Gemeinschaftsvorsitzenden erhält der Vertreter für jeden vollen Monat der Verhinderung des Gemeinschaftsvorsitzenden 1.500,00 €, für jeden angefangenen Monat 1/30 dieser Entschädigung für jeden Tag der Verhinderung. Diese Entschädigungsregelung kommt nur zum Tragen, wenn die Vertretungstätigkeit die Zeit und Arbeitskraft des Vertreters nicht nur unerheblich in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht im Rahmen einer lediglich kurzzeitigen, ununterbrochenen Abwesenheit des Gemeinschaftsvorsitzenden (z.B. Erholungsurlaub, vorübergehende Erkrankung) bis zu 3 Wochen. In Fällen, in denen die Vertretungssituation länger als 3 Wochen andauert, wird die Entschädigung ab dem ersten Tag der ununterbrochenen Vertretung gewährt.

§ 6

Öffentliche Bekanntmachungen

(1) Die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen der Verwaltungsgemeinschaft erfolgt in dem von der Verwaltungsgemeinschaft herausgegebenen Amtsblatt „Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“". Der Erscheinungstag ist der Tag der öffentlichen Bekanntmachung. Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte oder Erläuterungen als Bestandteil der Satzungen werden bei der Verwaltung entsprechend § 3 Abs. 2 Thüringer Bekanntmachungsverordnung (ThürBekVO) ausgelegt. Auf den Urschriften der Satzungen sind die Form und der Tag der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich zu vermerken.

(2) Die Bekanntmachung der Beschlüsse der Gemeinschaftsversammlung und der Ausschüsse erfolgt ebenfalls im Amtsblatt, Abs. 1 gilt entsprechend.

(3) Die ortsübliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen der Gemeinschaftsversammlung und evtl. Ausschüsse erfolgt durch Aushang an den hierfür allgemein bestimmten Stellen (Verkündungstafeln).

Standorte der Verkündungstafeln sind folgende Stellen:

a)

Gemeinde Bienstädt

-

am Gemeindegebäude, Mittelstraße 37

-

Pfortengasse/Ecke Wartbergsweg

b)

Gemeinde Eschenbergen

-

am Gemeindeamt Eschenbergen, Hauptstraße 35

c)

Gemeinde Friemar

-

Bushaltestelle Karl-Marx-Platz

-

Sitz der Verwaltungsgemeinschaft, Dr.-Külz-Str. 4

d)

Gemeinde Molschleben

-

Schenksplatz 8

e)

Gemeinde Nottleben

-

am Gemeindegebäude, Karl-Marx-Platz 63

f)

Gemeinde Pferdingsleben

-

am Gemeindebüro, Steinhof 54

g)

Gemeinde Tröchtelborn

-

Verkündungstafel an der Schwemme, Hauptstraße 66

h)

Gemeinde Tüttleben

-

vor dem Grundstück Hauptstraße 43,

neben dem Buswartehäuschen

i)

Gemeinde Zimmernsupra

-

Dreifußstraße/Ecke Erfurter Straße

(4) Sonstige gesetzlich erforderliche (öffentliche, amtliche oder ortsübliche) Bekanntmachungen sind durch die Veröffentlichung im Amtsblatt bekanntzugeben, soweit nicht Bundes- oder Landesrecht etwas anderes bestimmen.

(5) Ist aufgrund von Naturereignissen oder anderen unabwendbaren Ereignissen die in Abs. 1 und 3 festgelegte Form der Bekanntmachung nicht möglich, so genügt in dringenden Fällen als öffentliche Bekanntmachung jede andere geeignete Form der Bekanntgabe, insbesondere durch Anschlag an sonstige der Öffentlichkeit zugänglichen Stellen, durch Verteilung von Flugblättern an die Haushalte im Gemeindegebiet oder durch Ausrufen innerhalb des Gemeindegebietes (Notbekanntmachung). Ist der Hindernisgrund entfallen, wird der Bekanntmachungsgegenstand in der sonst üblichen Form der öffentlichen Bekanntmachung unverzüglich veröffentlicht; auf die Form der erfolgten Bekanntmachung ist dabei hinzuweisen.

§ 7

Sprachform, Inkrafttreten und Außerkrafttreten

(1) Zur besseren Lesbarkeit wird innerhalb dieses Satzungstextes das generische Maskulinum verwendet. Alle Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter.

(2) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

(3) Zeitgleich treten die nachfolgend aufgeführten Satzungen außer Kraft:

-

Entschädigungssatzung vom 08.10.2019,

in der Fassung der Änderungssatzung vom 21.02.2023

-

Bekanntmachungssatzung vom 13.12.2001

Friemar, den 10.03.2026 —  (Siegel)

gez. Kalmring-Schlott

Gemeinschaftsvorsitzende