Die Gemeinde Pferdingsleben beabsichtigt, eine befristete Stelle als
in Teilzeitbeschäftigung/Minijob
zu besetzen. Die Beschäftigung soll zunächst im Zeitraum 01.07.2023 bis 30.06.2024 erfolgen.
Der Stelleninhaber hat Anspruch auf Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns (§ 1 Abs. 1 MiLoG) in Höhe von 12,00 EUR (gültig ab 10/2022) je Arbeitsstunden. Der gesetzliche Mindestlohn wird an die jeweils gültige Fassung der Mindestlohnkommission und an die gesetzlich geregelte Verdienstgrenze angepasst.
Die Gemeinde Pferdingsleben ist eine Mitgliedsgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“ im Landkreis Gotha.
Das Aufgabengebiet umfasst unter anderem:
Anforderungen an den Stelleninhaber:
Die monatliche Arbeitszeit beträgt bis zu 43,0 Stunden.
Aussagekräftige Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen, richten Sie bitte bis zum 15.05.2023 an:
Verwaltungsgemeinschaft „Nesseaue“
Hauptamt - Personalangelegenheiten
Dr.-Külz-Straße 4, 99869 Friemar
Kennwort: Bewerbung Gemeindearbeiter Gemeinde Pferdingsleben (geringfügige Beschäftigung)
oder wenden Sie sich direkt an uns.
Als Ansprechpartner steht Ihnen der Leiter der Haupt- und Finanzverwaltung, Herr Müller (Durchwahl 036258/535-16) zur Verfügung.
gez. Sandra Kamm
Bürgermeisterin
Gemeinde Pferdingsleben